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Di, 17:19 Uhr
21.08.2012

Frist verlängern

Thüringens Arbeitsminister Matthias Machnig hat Unterstützung für die heute erhobene Forderung des DGB signalisiert, die Rahmenfrist für die Berechnung des regulären Arbeitslosengelds von 24 auf 36 Monate anzuheben...


„Eine solche Ausweitung ist sinnvoll, damit die Arbeitslosenversicherung ihre Schutzfunktion gegen Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit wieder wirksamer wahrnehmen kann“, sagte der Minister. Wer in diesem Zeitraum mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, habe einen berechtigten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Einen entsprechenden Beschluss hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder – allerdings gegen die Stimmen der unionsgeführten Arbeitsministerien – bereits im November 2011 getroffen. Auch das Thüringer Wirtschafts- und Arbeitsministerium hatte diese Initiative unterstützt. Die Arbeitsressorts der SPD-geführten Länder prüfen derzeit, einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen. „Ich gehe davon aus, dass Thüringen dieses Antrag dann unterstützen wird – gerade angesichts der heute vom DGB vorgelegten Zahlen“, sagte der Minister. Damit würde im Übrigen lediglich eine Regelung wiederhergestellt, die vor einigen Jahren schon einmal gegolten habe.

Die Rahmenfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Arbeitnehmer die Zahl von zwölf sozialversicherungspflichtigen Monaten erreichen muss, die dann den Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet. „Alternativ könnte man auch über eine Absenkung der Zahl beitragspflichtiger Monate nachdenken“, so der Minister. Hier sei er für Diskussionen offen.

Als Problem sieht der Thüringer Arbeitsminister nicht nur die zu kurzen Beitragszeiten an, sondern generell die Tatsache, dass viele Bezieher von Arbeitslosengeld sofort zu „Aufstockern“ werden, weil sie vom ALG I allein nicht leben können. In Thüringen bekommen rund 3.500 Bezieher von Arbeitslosengeld zusätzlich Arbeitslosengeld II.

Machnig: „Das grundsätzliche Problem sind die niedrigen Löhne im Land. Arbeit muss existenzsichernd sein, Niedriglöhne sind die größte Gefährdung für den Wirtschaftsstandort Thüringen. Deshalb haben wir Vergaberecht und Wirtschaftsförderung im Land an faire und gerechte Löhne gekoppelt. Und mit unserer bundesweiten Mindestlohninitiative wollen wir dafür Sorge tragen, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit leben können und nicht sofort zur Transferempfängern des Staates werden.“
Autor: red

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