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Mo, 13:05 Uhr
16.09.2013

Beichtgeheimnis nicht ausreichend sicher

Der Schutz des Beichtgeheimnisses ist verbesserungswürdig. Das Katholische Büro Thüringen tritt im Rahmen der erfolgten parlamentarischen Anhörungen zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz weiterhin für notwendige Verbesserungen ein...

Ordinariatsrat Winfried Weinrich, Leiter des Katholischen Büros, betont: "Das Beichtgeheimnis ist absolut und darf aus keinem Grund und unter keinerlei Umständen gebrochen werden; es ist unverletzlich. Nicht zuletzt ist das Vertrauen darauf, dass die Inhalte der Beichte nicht von Dritten erfahren werden, die Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Priester und dem Beichtenden."

Ordinariatsrat Weinrich sieht im vorliegenden Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes die Gefahr, dass der Schutz des Beichtgeheimnisses nicht ausreichend gesichert ist. In bestimmten Fällen wie etwa der Telekommunikations- oder Wohnraum-Überwachung bestehe nur ein bedingtes Erhebungsverbot von Daten, das heißt, dass bei Gefahr für Leib und Leben Einschränkungen möglich sind. Da sich jedoch das Beichtgeheimnis und das seelsorgliche Gespräch sowohl auf kirchliche Räume, Krankenhäuser, Seniorenheime, Justizvollzugsanstalten, aber auch im Rahmen des seelsorglichen Gespräches auf die Telefonseelsorge erstrecken kann, sind Nachbesserungen des Gesetzgebers aus kirchlicher Sicht notwendig.

Das Katholische Büro hat aus diesem Grund dem Gesetzgeber einen Änderungsvorschlag unterbreitet, wonach die Datenerhebung aus einem durch das Amts- und Berufsgeheimnis geschützten Vertrauensverhältnis unzulässig ist.
Autor: en

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