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Mi, 09:45 Uhr
02.10.2013

Teures Feuerwerk in Heiligenstadt

Wer in Heilbad Heiligenstadt ein privates Feuerwerk startet, der muss tief in die Tasche greifen. Nicht wegen der Feuerwerkskörper! Es geht um die Strafe, die dafür verlangt wird: 10 000 Euro. Denn, private Feuerwerke sind verboten. Und das nicht erst seit gestern....

Angeschoben hat dieses Thema Hubert Bieler aus Heilbad Heiligenstadt. Er hatte als Bürger in der Bürgerfragestunde beim letzten Stadtrat zwei Themen angesprochen. Zum einen die Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Wohngebieten, zum anderen die privaten Feuerwerke zu irgendwelchen Anlässen, wie beispielsweise zum Geburtstag. Er kommt mit vielen Leuten ins Gespräch. Und dabei kam auch immer wieder zum Ausdruck, dass sich vor allem auch ältere Menschen durch die Knallerei gestört fühlen.

Auch Tier- und hier vor allem Hundebesitzern können ihr Leid klagen, wenn es um solche Knallereien geht. Nicht zuletzt ist Heilbad Heiligenstadt eine Kurstadt, wo viele Gäste zur Reha da sind und sich erholen wollen.

Bürgermeister Thomas Spielmann hatte dieses Thema auch gestern Abend als Tagesordnungspunkt auf der Hauptausschusssitzung. Die Mitglieder haben sich geeinigt, dass der Stadtrat zu diesem Thema nichts Neues beschließen muss, da es sowieso verboten ist. Lediglich Traditionsfeuerwerke wie das einmal im Jahr im Barockgarten, seien erlaubt. Darüber hinaus darf nur ein dafür spezialisiertes Unternehmen in Heiligenstadt Feuerwerke abbrennen. Und das auch nur auf bestimmten Plätzen.

Im neuen Stadtanzeiger ist zu lesen:
Stadt wird gegen unerlaubte Feuerwerke vorgehen
Eine Freude für die Feiergäste - ein Ärgernis für die Nachbarn. Immer wieder äußern Bürger ihren Unmut darüber, dass es gerade in den Sommermonaten kaum ein Wochenende gibt, wo es nicht knallt über unserer Stadt. Beschwerden zu diesem Thema seien
nichts Neues, weiß Ordnungsamtsleiter Thomas Hucke zu berichten. Und das, obwohl abseits von Silvester Böller und Raketen nur mit offizieller Genehmigung in den Himmel geschickt werden dürfen.

Dafür zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Erfurt. Die Stadt kann das unerlaubte Zünden von Feuerwerkskörpern nicht weiter hinnehmen, braucht für die Ahndung aber die Mithilfe der Bürger. Wo der Verdacht auf ein illegales Feuerwerk besteht, sollen Bürger bitte direkt das Ordnungsamt informieren, erreichbar unter Tel.: 03606 677-300.

Auch eine unmittelbare Anzeige bei der Polizei ist ratsam, da sie in den Abendstunden und am Wochenende schneller erreichbar ist.

Das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000 EUR geahndet wird. - Soweit der Ausschnitt aus dem Stadtanzeiger.

Aber: Als Hubert Bieler sich im Stadtrat zu diesem Thema äußerte, berichtete er auch davon, dass er eine Anzeige bei der Polizei in einem Fall machen wollte, doch die hatte die Sache gar nicht entgegengenommen.

Fazit: Bis zum Anfang nächsten Jahres wird jetzt beobachtet, wie es mit Feuerwerken in Heiligenstadt aussieht. Wer verbotener Weise knallt, füllt künftig mit 10 000 Euro die Stadtkasse - eigentlich eine gute Einnahmequelle.
Ilka Kühn
Autor: en

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