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Di, 08:11 Uhr
20.01.2015

Wohnung(en) durchsucht

In Nordhausen ist am frühen Morgen eine Wohnung durchsucht worden. Die Aktion der Berliner Polizei steht im Zusammenhang mit Festnahmen mutmaßlicher Islamisten in der vergangenen Woche. Erste Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...


In Nordhausen sei die Wohnung eines Mannes durchsucht worden. Die Beamten des Thüringer Staatsschutzes hätten im Auftrag der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und des Berliner LKA gehandelt.

Der Sprecher der Berliner Polizei, Stefan Redlich, sagte gegenüber unserer Zeitung, dass es in Nordhausen nicht um die Durchsuchung von Wohnungen etwaiger Beschuldigter ging, sondern lediglich um die Sicherung von Beweismitteln.

"Wir wollen mit diesen Beweismitteln, nach denen auch in zwölf Wohnungen in Berlin und Potsdam gesucht wurde, unsere Ermittlungen ergänzen und den Verdacht erhärten", sagte Redlich und verwies darauf, dass in der vergangenen Woche in Berlin eine Gruppe von Personen von mutmaßlichen Terrorunterstützern festgenommen wurde, die sich in Untersuchungshaft befänden.

Deren Mitglieder stehen im Verdacht, den extremistischen IS mit Geld und Logistik unterstützt zu haben. Darüber hinaus sollen sie versucht haben, Menschen zu radikalisieren. Redlich betonte noch einmal, dass sich die Durchsuchung in Nordhausen nicht gegen einen Beschuldigten gerichtet hatte.
Autor: red

Kommentare
Icke82ndh
20.01.2015, 09.27 Uhr
??? Aha
Zitat: Redlich betonte noch einmal, dass sich die Durchsuchung in Nordhausen nicht gegen einen Beschuldigten gerichtet hatte.

Also werden nur mal so Wohnungen durchsucht wenn kein Verdacht besteht? Die Wohnung wurde nur aus Langerweile durchsucht?
Sowas nennt man mal ne völlige Verarsche
Von um die Ecke
20.01.2015, 09.29 Uhr
Zum Spaß durchsucht man keine Wohnung
Vollkommen wertungsfrei, warum die Polizei, am frühen Morgen, eine Wohnung durchsucht, zeigt es eindeutig eines.
Egal wid hoch der Anteil an muslimischen Menschen ist, ein einziger fanatischer Spinner reicht schon aus.

Mathias Freudenberg
emmdabbelju
20.01.2015, 09.49 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Wolfi65
20.01.2015, 09.55 Uhr
Auf blauen Dunst hin....
mal eine Privatwohnung in NDH durchsucht.
Keinen direkten Verdacht gegen den Wohnungsinhaber, aber trotzdem die Unverletzbarkeit der eigenen vier Wände verletzt.
Es ist zu überprüfen, welchen Richter der Durchsuchungsbeschluss über die Feder gelaufen ist und wo er Jura studiert hat?
Hoffentlich nicht in einem IS Land!!
Da könnte doch auch mal die Nordhäuser Polizei in Berlin auf blauen Dunst eine Wohnung durchsuchen.
Nur mal weil es doch ansonsten zu langweilig wird und vielleicht wird ja etwas Anderes gefunden, mit dem man dem Wohnungsinhaber vor Gericht einen einrühren kann.
Das Demorecht in Dresden ist ja nun gefallen.
Was ist denn das Nächste Unding gegen den Rechtstaat und seine Verfassung?
Gothe
20.01.2015, 10.15 Uhr
Verdacht auf schwere Straftaten
Ein Durchsuchungsbeschluss wird nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgestellt. Also muss der Wohnungsinhaber ein verdächtiger sein. Kein Richter wird einen Beschluss ohne Verdacht ausstellen. War doch klar das in Nordhausen solche Personen leben, es gab ja schon genug Berichte über Salafisten aus Nordhausen.
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Anmerk. d. Red.: Die Diskussion ist beendet.
meckermax
20.01.2015, 16.39 Uhr
Anmerk. d. Red.: Die Diskussion ist beendet.
Wieso wurde die Dikussion beendet?
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Weil die Redaktion das so festgelegt hat. Sie ist immer noch beendet.
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