Do, 10:03 Uhr
27.08.2015
Kommunaler Flüchtlingsgipfel
Das wurde beschlossen
Zu einem kommunalen Flüchtlingsgipfel hatte gestern die Thüringer Landesregierung eingeladen. Dabei wurde auch ein Sofortprogramm vorgelegt...
Gestern trafen sich der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow, Migrationsminister Dieter Lauinger, Innenminister Holger Poppenhäger, Finanzministerin Heike Taubert, Infrastrukturministerin Birgit Keller, Sozialministerin Heike Werner und die Migrationsbeauftragte der Landesregierung Mirjam Kruppa mit den Vertreterinnen und Vertretern der Thüringer Kommunalen Spitzenverbände sowie den Landesvorsitzenden der Parteien, die im Land und im Bund Regierungsverantwortung tragen, zu einem Arbeitsgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Der Ministerpräsident betonte auf dem Treffen, dass die kommenden Herausforderungen nur durch gemeinsames und koordiniertes Handeln aller politischen Akteure und Verwaltungsebenen bewältigt werden können. Bodo Ramelow: Wir werden nicht im Streit um Zuständigkeiten neue Probleme erfinden, sondern gemeinsam Lösungen suchen und finden. Das Land und die Kommunale Familie in Thüringen stehen mit der Aufnahme von über 20.000 Menschen im Jahr 2015 und ohne die Perspektive auf eine Abnahme der weltweiten Flüchtlingsbewegungen vor einer gewaltigen Kraftanstrengung, die das politische Handeln der kommenden Jahre prägen wird.
Thüringen ist stark genug, um diese Integrationsaufgabe zu bewältigen, wenn wir drei Voraussetzungen erfüllen. Wir dürfen erstens die Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht zum parteipolitischen Kampffeld werden lassen. Wir müssen zweitens in den praktischen Fragen den Konsens unter den demokratischen Kräften des Landes und zwischen dem Land und der Kommunalen Familie suchen. Wir müssen drittens dauerhaft die Arbeitsstrukturen für ein pragmatisches und schnelles Problemmanagement auf Landesebene unter Einbeziehung der Kommunen schaffen. Das Land, die demokratischen Kräfte des Landes und die Kommunale Familie sind in einer Verantwortungsgemeinschaft gegenüber den Menschen, die zu uns kommen, und gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern. Die Landesregierung ist bereit, ihren Teil dazu beizutragen.
Der Ministerpräsident wies in diesem Zusammenhang auf die Vielfalt der anstehenden Herausforderungen hin. Bodo Ramelow: Wir müssen drei praktische Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Die Erstunterbringung der Asylsuchenden beim Land und die Folgeunterbringung in den Kommunen muss bei ständig weiter wachsenden Flüchtlingszahlen bewältigt werden. Wir müssen zweitens ein landesweites gemeinsames Bleibe- und Rückführungsmanagement entwickeln, das es uns ermöglicht, den zu uns kommenden Menschen innerhalb von möglichst maximal drei Monaten Klarheit über ihre Bleibeperspektiven zu geben und für sie im Anschluss passgenau Unterbringungskapazitäten in den Kommunen oder zeitnahe Rückführungswege zu finden. Für die Menschen, die dauerhaft oder für eine längere Zeit in Thüringen bleiben, brauchen wir schließlich einen Thüringer Integrationsplan, den wir im breitestmöglichen Konsens mit den demokratischen Kräften des Landes sowie der Kommunalen Familie entwickeln wollen.
Auf dem Gipfel stellte der Ministerpräsident einen Katalog von Sofortmaßnahmen vor, der den Kommunen sowohl die Unterbringung als auch die Integration der Asylsuchenden nach der maximal dreimonatigen Erstaufnahme in der Regie des Landes erleichtern sollen:
Bodo Ramelow: Wer in Thüringen bleiben will, braucht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder einen gültigen Aufenthaltstitel. Wer beides nicht hat, muss fristgerecht ausreisen, entweder freiwillig und selbstständig oder, wenn das nicht erfolgt, in der Regie staatlicher Stellen. Das geltende Recht wird ohne Abstriche umgesetzt. Ich habe heute der Kommunalen Familie angeboten, dass alle Probleme des Bleibe- und Rückführungsmanagements in einer eigenen Arbeitsgruppe auf den Tisch kommen, die in die geplante landesweite Evaluierung der Rückführungspraxis einfließen. Der Grundsatz humanitärer Einzelfallentscheidungen unter Beteiligung der Härtefallkommission und die Respektierung des Kirchenasyls sind davon unberührt. Unser gemeinsames Ziel ist, dass alle nach Thüringen kommenden Menschen innerhalb von drei Monaten Klarheit über ihre Bleibeperspektiven bekommen. Auch hier gilt: gemeinsam Probleme identifizieren und nach Lösungen suchen ist für uns alle der Königsweg.
In diesem Zusammenhang wiederholte der Ministerpräsident seinen Appell an den Bund, sein Zusagen einzuhalten. Bodo Ramelow: Wir werden unsere Ziele nicht erreichen, wenn sich der Bund nicht bewegt und endlich runter vom Sonnendeck kommt und seine Hausaufgaben machen. Er hat die Hoheit über die Asylverfahren und muss endlich das notwendige Personal bereitstellen, um alle Verfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Die Clusterzentren gibt es bis heute nicht. Wir warten auf eine Haltung des Bundes zu den auf dem Tisch liegenden Vorschlägen für eine Entlastung des Asylsystems und eine bessere Abgrenzung zur Zuwanderung. Der Bund muss sich außerdem endlich strukturell an den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge beteiligen. Meine Forderung lautet: Übernahme von 50 Prozent der tatsächlich entstehenden Kosten. Wir lassen uns nicht mit einer lächerlichen Milliarde für die Länder abspeisen, die wir zur Hälfte auch noch selbst refinanzieren müssen. Wenn das Wort der Kanzlerin von der Verantwortungsgemeinschaft gilt, dann muss der Bund seine Überschüsse an die Länder und Kommunen weitergeben, denen das Wasser finanziell bis zum Hals steht.
Autor: redGestern trafen sich der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow, Migrationsminister Dieter Lauinger, Innenminister Holger Poppenhäger, Finanzministerin Heike Taubert, Infrastrukturministerin Birgit Keller, Sozialministerin Heike Werner und die Migrationsbeauftragte der Landesregierung Mirjam Kruppa mit den Vertreterinnen und Vertretern der Thüringer Kommunalen Spitzenverbände sowie den Landesvorsitzenden der Parteien, die im Land und im Bund Regierungsverantwortung tragen, zu einem Arbeitsgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Der Ministerpräsident betonte auf dem Treffen, dass die kommenden Herausforderungen nur durch gemeinsames und koordiniertes Handeln aller politischen Akteure und Verwaltungsebenen bewältigt werden können. Bodo Ramelow: Wir werden nicht im Streit um Zuständigkeiten neue Probleme erfinden, sondern gemeinsam Lösungen suchen und finden. Das Land und die Kommunale Familie in Thüringen stehen mit der Aufnahme von über 20.000 Menschen im Jahr 2015 und ohne die Perspektive auf eine Abnahme der weltweiten Flüchtlingsbewegungen vor einer gewaltigen Kraftanstrengung, die das politische Handeln der kommenden Jahre prägen wird.
Thüringen ist stark genug, um diese Integrationsaufgabe zu bewältigen, wenn wir drei Voraussetzungen erfüllen. Wir dürfen erstens die Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht zum parteipolitischen Kampffeld werden lassen. Wir müssen zweitens in den praktischen Fragen den Konsens unter den demokratischen Kräften des Landes und zwischen dem Land und der Kommunalen Familie suchen. Wir müssen drittens dauerhaft die Arbeitsstrukturen für ein pragmatisches und schnelles Problemmanagement auf Landesebene unter Einbeziehung der Kommunen schaffen. Das Land, die demokratischen Kräfte des Landes und die Kommunale Familie sind in einer Verantwortungsgemeinschaft gegenüber den Menschen, die zu uns kommen, und gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern. Die Landesregierung ist bereit, ihren Teil dazu beizutragen.
Der Ministerpräsident wies in diesem Zusammenhang auf die Vielfalt der anstehenden Herausforderungen hin. Bodo Ramelow: Wir müssen drei praktische Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Die Erstunterbringung der Asylsuchenden beim Land und die Folgeunterbringung in den Kommunen muss bei ständig weiter wachsenden Flüchtlingszahlen bewältigt werden. Wir müssen zweitens ein landesweites gemeinsames Bleibe- und Rückführungsmanagement entwickeln, das es uns ermöglicht, den zu uns kommenden Menschen innerhalb von möglichst maximal drei Monaten Klarheit über ihre Bleibeperspektiven zu geben und für sie im Anschluss passgenau Unterbringungskapazitäten in den Kommunen oder zeitnahe Rückführungswege zu finden. Für die Menschen, die dauerhaft oder für eine längere Zeit in Thüringen bleiben, brauchen wir schließlich einen Thüringer Integrationsplan, den wir im breitestmöglichen Konsens mit den demokratischen Kräften des Landes sowie der Kommunalen Familie entwickeln wollen.
Auf dem Gipfel stellte der Ministerpräsident einen Katalog von Sofortmaßnahmen vor, der den Kommunen sowohl die Unterbringung als auch die Integration der Asylsuchenden nach der maximal dreimonatigen Erstaufnahme in der Regie des Landes erleichtern sollen:
- Freiwilligendienst Asyl: Die Landesregierung prüft die Möglichkeit zusätzlicher FSJ-Stellen (Freiwilliges soziales Jahr) und deren Einsatz im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und der Flüchtlingshilfe. Wenn hierfür zusätzliches Geld notwendig wird, wird es bereit stehen. Die Bereitschaft junger Menschen sich auf diese Weise einzubringen, wird jedenfalls am Geld nicht scheitern.
- Kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber: Alle Beteiligten in den Kommunen, Einrichtungen und Behörden sind aufgerufen, Abwechslungs- und Betätigungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge zu schaffen. Ihr Alltag braucht Struktur und feste Abläufe. Auch das hilft, sich in der neuen Situation zurecht zu finden.
- Arbeitsmarkt: Wir unterstützen jegliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Arbeitsagentur, die dazu beitragen können, dass Asylsuchende nach den drei Monaten auch eine bezahlte Arbeit aufnehmen können. In der Phase der Erstunterbringung verstärken wir unsere Anstrengungen, die Beschäftigungsmöglichkeiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz in den Erstaufnahmeeinrichtungen selbst zu ermöglichen.
- Änderung der FlüKEVO (Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz.): Dem Kabinett wird zur nächsten Kabinettsitzung die Änderung der FlüKEVO vorliegen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Er sieht eine Erhöhung der Pauschale für die soziale Betreuung (von 31,00 auf 38,00 €) und die Möglichkeit einer Investitionspauschale für die Einrichtung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen vor.
- Ausweitung der Inanspruchnahme von Wohnberechtigungsscheinen auf Asylbewerber: Die Infrastrukturministerin wird noch in dieser, spätestens in der kommenden Woche die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindung geförderter Wohnungen nach §19 ThürWoFG ändern, damit Flüchtlinge in leerstehende belegungsgebundene Wohnungen einziehen können, die aktuell durch andere Berechtigte nicht beantragt sind.
- Flächen und Gebäude des Landes für die Kommunen: Die LEG prüft sämtliche in Frage kommenden Flächen und Immobilien die ggf. den Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt werden können. Das gleich gilt für das Finanzministerium hinsichtlich der landeseigenen Immobilien einschließlich der Fiskalerbschaften. Die Prüfung beinhaltet auch die Frage, in welchem Umfang und aus welchen Quellen hierfür Geld zur Verfügung gestellt werden kann und muss.
- Reaktivierung von Pensionären: Das Finanzministerium wird veranlassen, dass die Landesfinanzdirektion bei sämtlichen vom Jahrgang her in Frage kommenden Pensionären ihr Interesse und Bereitschaft erkundet, sich für geeignete Aufgaben reaktivieren zu lassen. Sofern sich dabei die Notwendigkeit ergeben sollte, für die Wahrnehmung auch hoheitlicher Aufgaben durch Pensionäre auch beamtenrechtlich noch Voraussetzungen zu schaffen, werden wir dies umgehend vorbereiten. Bislang war es allerdings so, dass insbesondere seitens des BAMF der Einsatz von pensionierten Beamten des Bundes und der Länder zumindest für die Aufgabe der Entscheider nicht gewünscht war.
- Weitere Vorschläge seitens Landesregierung, Landkreisen, Städten und Gemeinden: Ergänzend zu dieser heutigen Tischvorlage ist ein Rundbrief seitens der Landesregierung an die Landkreise und die kreisfreien Städte in Vorbereitung, der auch weitere Vorschläge für Maßnahmen und ggf. notwendige Klarstellungen und Erläuterungen enthalten soll. Es soll alles geschehen mit dem Ziel, die Kooperation von Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden (in jede Richtung) bestmöglich und reibungslos zu unterstützen.
Bodo Ramelow: Wer in Thüringen bleiben will, braucht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder einen gültigen Aufenthaltstitel. Wer beides nicht hat, muss fristgerecht ausreisen, entweder freiwillig und selbstständig oder, wenn das nicht erfolgt, in der Regie staatlicher Stellen. Das geltende Recht wird ohne Abstriche umgesetzt. Ich habe heute der Kommunalen Familie angeboten, dass alle Probleme des Bleibe- und Rückführungsmanagements in einer eigenen Arbeitsgruppe auf den Tisch kommen, die in die geplante landesweite Evaluierung der Rückführungspraxis einfließen. Der Grundsatz humanitärer Einzelfallentscheidungen unter Beteiligung der Härtefallkommission und die Respektierung des Kirchenasyls sind davon unberührt. Unser gemeinsames Ziel ist, dass alle nach Thüringen kommenden Menschen innerhalb von drei Monaten Klarheit über ihre Bleibeperspektiven bekommen. Auch hier gilt: gemeinsam Probleme identifizieren und nach Lösungen suchen ist für uns alle der Königsweg.
In diesem Zusammenhang wiederholte der Ministerpräsident seinen Appell an den Bund, sein Zusagen einzuhalten. Bodo Ramelow: Wir werden unsere Ziele nicht erreichen, wenn sich der Bund nicht bewegt und endlich runter vom Sonnendeck kommt und seine Hausaufgaben machen. Er hat die Hoheit über die Asylverfahren und muss endlich das notwendige Personal bereitstellen, um alle Verfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Die Clusterzentren gibt es bis heute nicht. Wir warten auf eine Haltung des Bundes zu den auf dem Tisch liegenden Vorschlägen für eine Entlastung des Asylsystems und eine bessere Abgrenzung zur Zuwanderung. Der Bund muss sich außerdem endlich strukturell an den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge beteiligen. Meine Forderung lautet: Übernahme von 50 Prozent der tatsächlich entstehenden Kosten. Wir lassen uns nicht mit einer lächerlichen Milliarde für die Länder abspeisen, die wir zur Hälfte auch noch selbst refinanzieren müssen. Wenn das Wort der Kanzlerin von der Verantwortungsgemeinschaft gilt, dann muss der Bund seine Überschüsse an die Länder und Kommunen weitergeben, denen das Wasser finanziell bis zum Hals steht.
Kommentare
Peter59
27.08.2015, 16.07 Uhr
Toll!
Das hört sich doch alles gut, nur machen muss man's.... Da es in Nordhausen an manchen Stellen richtig schlimm aussieht, gibt es eine Menge Betätigungsbereiche.... Natürlich geht es ohne Motivation nicht.... Und das bedeutet faire Bezahlung. Solche Beschäftigungsprogramme würden Asylgegnern den Wind aus den Segeln nehmen. ABER dann kommt wieder das Argument, dass Arbeit nicht vergeben werden darf, erst nach einer gewissen Ruhephase... Mal langsam anfangen mit "Umdenken"....
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Zukunft
27.08.2015, 19.15 Uhr
Mal sehen
Die Theorie ist schön, Mal sehen, wie sich das alles in der Praxis umsetzen lässt. Wenn der Staat so hohe Überschüsse erwirtschaftet, wie kürzlich geschrieben, dann können diese ja auch in die Pflegeversicherung fließen und in die gesetzliche Krankenversicherung, um Beitragserhöhungen für die "Zahler" zu vermeiden.
Es wäre auch schön, wenn sich die Politik für nicht steigende Beiträge einsetzen würde. Aber Politiker sind ja als Wahlbeamte privatversichert und nicht dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung "ausgeliefert."
Es wäre auch schön, wenn sich die Politik für nicht steigende Beiträge einsetzen würde. Aber Politiker sind ja als Wahlbeamte privatversichert und nicht dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung "ausgeliefert."
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