eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 10:42 Uhr
09.12.2016
Weltklasse:

100 Millionen KFZ-Daten beim Zoll

Die Zahl der Steuerfälle in der ZÜV-Datenbank der Kraftfahrzeugsteuer des Zolls hat vor wenigen Tagen die 100-Millionen-Grenze überschritten. ZÜV steht für Zahlungsüberwachungsverfahren. Damit handelt es sich um eine der größten Datenbanken für die Verwaltung von Zahlungen und Einzugsermächtigungen weltweit...

Datenverarbeitung beim Zoll (Foto: Zollverwaltung) Datenverarbeitung beim Zoll (Foto: Zollverwaltung)
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben. Dazu waren zuvor schon die Datenbestände von 65 Millionen Kraftfahrzeugen von den Bundesländern an den Zoll übertragen worden.

Anzeige symplr
Seit der Übernahme wurden weitere 35 Millionen neue Zulassungen von den Zulassungsstellen über das Kraftfahrtbundesamt an die Hauptzollämter übermittelt. Insgesamt liegen also inzwischen rund 100 Millionen Datensätze für die Erhebung der KFZ-Steuer beim Zoll.

Zuständig ist beim Zoll das Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KKR) in Bonn. Dort wurden seit Juli 2014 23,2 Millionen Einzahlungen verbucht, 157,2 Millionen Lastschriften und 27,8 Millionen Auszahlungen durchgeführt und 13,2 Millionen Mahnungen versandt. Insgesamt nimmt der Zoll pro Jahr rund 8,8 Milliarden Euro an Kraftfahrzeugsteuer ein.

Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, zeigt sich zufrieden: „Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer war ein Kraftakt, auf den wir sehr stolz sein können. Das Überschreiten der 100 Millionen-Grenze beweist jetzt einmal mehr die Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Zolls. Von den Hauptzollämtern über die Vollstreckungsstellen bis hin zum Kompetenzzentrum für das Kassen-und Rechnungswesen des Bundes greifen hier alle Räder reibungslos ineinander.“
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr