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Di, 06:53 Uhr
17.01.2017
ACHTUNG SENIOREN!

Abzocke droht fast überall

Je älter man wird, desto länger wird die Liste der Abzockversuche, denen man ausgesetzt ist. Immer mehr setzen Firmen, Verwaltungen und dubiose private Abzocker auf einsetzende Demenz, fehlende Internet-Affinität und Gutmütigkeit. Der Enkeltrick sollte inzwischen gut bekannt sein. Nachfolgend eine kleine Auswahl dessen, was sonst noch so auf einen Älteren zukommen kann. Mit gut gemeinten Ratschlägen, nicht darauf herein zu fallen...


Begegnen Sie am besten jedem fremden Anrufer mit Misstrauen. „Hier ist Michael Mustermann von Ihrem Energieversorger. Bitte sagen Sie mir doch mal schnell die Nummern von Ihrem Gas- und/ oder Elektrozähler durch.“

Das klingt völlig harmlos. Ist es aber nicht. Kurze Zeit später haben Sie möglicherweise Ihren Energieversorger an einen wesentlich „Günstigeren“ verloren. Manche dieser Anrufer sagen auch die Wahrheit, nämlich dass Sie für eine nennenswerte Summe Bares und viel günstigere Tarife Ihren Anbieter wechseln sollen. Diese Gespräche sind dann sofort zu Ende, wenn Sie höflich, aber bestimmt darum bitten, Ihnen das Angebot per Post zukommen zu lassen.

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Vorher geben Sie KEINE(!) weiteren Auskünfte! Legen Sie bei solchen Anrufen nicht einfach auf. Der Anrufer denkt dann, Sie haben einen Bedienfehler am Telefon gemacht und setzt seine Versuche teilweise wochenlang fort, ohne etwas zu sagen. Er hofft dann wohl darauf, dass Sie eines Tages so erfreut sind, wenn wieder mit Ihnen gesprochen wird, dass Sie den gewünschten Vertrag abschließen. Wenn Sie erwägen, den Energieanbieter zu wechseln, informieren Sie sich in der Presse und wickeln Sie alles per Post ab.

Mit den modernen Telefonanschlüssen kann man sich sehr effektiv gegen Belästigungen mit unerwünschten Anrufen wehren. Man setzt die angezeigten Anrufernummern, auch wenn sie möglicherweise selbst generiert sind, also in keinem Telefonbuch stehen, auf eine Liste der unerwünschten Anrufe in der eigenen Anschlussbox. Es ist nur verständlich, wenn ältere Menschen das nicht mehr selbst können. Lassen Sie sich von Verwandten oder Bekannten helfen, denen Sie vertrauen können.

Für alte Telefone ohne Anzeigemöglichkeiten kann man nur einen Rat geben: Stellen Sie jetzt um! Irgendwann wird Ihr Anschluss je nach den Gegebenheiten am Wohnort abgeschaltet und dann müssen Sie möglicherweise die dann geltenden Bedingungen und Tarife akzeptieren. Vergleichen Sie die Angebote. Lassen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, auch hierbei helfen. Ihre Rufnummer können Sie in jedem Fall zum ggf. neuen Anbieter mitnehmen. Zurzeit gibt es Telefon und Internet schon für 9,90 Euro/pro Monat. Das sollte auch dann attraktiv sein, wenn Sie das Internet nicht nutzen wollen.

„Sie haben gewonnen!“, zur Begrüßung am Telefon ist etwas aus der Mode gekommen, weil zu bekannt. Gelegentlich kommt es jedoch noch vor. Auch hier gilt: Nicht einfach auflegen, sondern um schriftliche Benachrichtigung bitten und nur diese nach sehr(!) sorgfältiger Prüfung mit Ihrer Kontonummer (IBAN) beantworten. Bei offensichtlichem Betrug, nämlich wenn eine Gebühr als Gewinnvoraussetzung gefordert wird, übergeben Sie das Schriftstück der Polizei.

Merke: Inhalte von Telefongesprächen können Sie nicht zu Ihren Akten nehmen. Wenn Sie Telefonate ohne Wissen des Anrufenden aufzeichnen, machen Sie sich möglicherweise sogar strafbar. Schon aus diesem Grund ist Telefonwerbung nicht seriös.

Ihr langjähriger Heizöllieferant, der Sie schon zu DDR-Zeiten mit damals üblichen Brennmaterialien versorgt hat, hat plötzlich „Büroschwierigkeiten“, wenn Sie bei niedrigem Ölpreis bestellen wollen. Als nach ein paar Tagen der Preis wieder rasch steigt, sind diese Schwierigkeiten Geschichte und Sie bekommen ein schönes teures Angebot. Wechseln Sie einfach den Anbieter.

Ein anderer Heizöllieferant schreibt Ihnen unerwartet einen netten Brief. Inhalt in Kurzfassung: Sie wurden doch vor über einem Jahr mit Heizöl beliefert. Jetzt ist der Preis am steigen, aber man kann Ihnen am 6. Januar 2017 noch Öl zum sensationell günstigen Preis von 65 Cent pro Liter anbieten. Pech nur für den Anbieter, wenn man einen Blick ins Internet wirft, um festzustellen: 65 Cent und mehr pro Liter kostete Heizöl zuletzt im Mai 2015(!). Im Januar 2017 pendelte der Preis bisher um 58 Cent/Liter (Quelle: tecson.de # Anmerkung: Die Angaben in den Diagrammen dort beziehen sich auf eine Abnahmemenge von 3000 Liter. Mit dem integrierten Preisrechner können Sie sich Ihren Endpreis entsprechend Liefermenge und Postleitzahl berechnen lassen.). Auch hier kann man nur empfehlen: Wechseln Sie einfach den Anbieter.

Sie haben Ihrem Versicherungsvertreter Jahrzehnte lang vertraut? Ihn sogar weiterempfohlen? Schön für diesen. Jetzt haben Sie seit langer Zeit mal wieder einen Schadenfall zu regulieren. Und was macht der Mann: Er erkrankt schlagartig so schwer, dass er nicht mal einen Vertreter benennen kann. Er beantwortet Ihre E-mail nicht und geht auch erst ans Telefon, als sie ihn mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Überlegen Sie nicht lange: Wechseln Sie die Versicherung, aber erst nach Abwicklung des Schadenfalles und teilen Sie der Gesellschaft mit, warum Sie wechseln.

Belästigungen an der Haustür sind seltener geworden. Hin und wieder schauen fromme Schwestern und Brüder vorbei, die Ihnen eine neue Bibel für viel zu teures Geld anbieten. Versuchen Sie gar nicht erst, freundlich zu bleiben, das wird als Aufmunterung für weitere Besuche empfunden. Sagen Sie deutlich, dass Sie nicht interessiert sind und den Besuch als Belästigung empfinden.

Es kommt allerdings auch vor, dass ein kommunaler Betrieb, dem Sie nicht durch Anbieterwechsel aus dem Weg gehen können, Ihnen ein Haustürgeschäft aufdrängt. Dieser hat Ihnen vorher etwas weggenommen, was Sie dringend brauchen. Der einfache Bürger mag dazu Erpressung sagen, aber weil er die Untiefen der Gesetze im Allgemeinen nicht gut kennt, lässt er sich auf dieses Geschäft gezwungenermaßen ein. Widerrufen Sie es aber umgehend schriftlich! Dann beginnt für Sie ein Kampf mit Widersprüchen einerseits, Lügen andererseits, bis schließlich der Vorgang von dem Betrieb an die Kommunalverwaltung weitergegeben wird.

Diese teilt Ihnen umgehend mit, was die Bearbeitung kostet und verlangt eine Bestätigung. Nachdem Sie diese gegeben haben, haben Sie dreieinhalb Jahre Ruhe. Ob man in dieser Zeit einfach auf Ihre einsetzende Vergesslichkeit oder Demenz setzt oder sogar hofft, es nur noch mit Ihren Erben zu tun zu haben, wird das Geheimnis der Behörde bleiben. Jedenfalls bekommen Sie eines unschönen Tages eine Rechnung der Behörde, die Sie nicht zuordnen können. Schließlich hat sich das 3,5 Jahre zuvor genannte Bearbeitungshonorar gut verdoppelt und das Aktenzeichen ist Ihnen nicht geläufig.

Also rufen Sie die Behörde an und verlangen Auskunft. (Un)Glücklicher Weise ist der Bearbeiter erkrankt, aber die Rechnung müssen Sie termingemäß bezahlen, auch wenn Sie nicht wissen, wofür. Knirschen Sie mit den Zähnen, aber bezahlen Sie. Irgendwann, so 5 Wochen später, bekommen Sie vom wieder genesenen Mitarbeiter dann eine Ablehnung Ihres einstigen Widerspruches mit den Ihnen schon bekannten Floskeln und Lügen von vor 3,5 Jahren und die gleiche Rechnung, die Sie bereits bezahlt haben, allerdings mit einem neuen Fälligkeitsdatum. Diese gleichlautende Rechnung müssen Sie nicht bezahlen.

Aber es kommt noch dicker: Vom eingangs erwähnten kommunalen Betrieb bekommen Sie umgehend eine neue Rechnung mit Mahngebühren und Versäumniszuschlägen in unfassbarer Höhe, Zahlungsfrist 3 Werktage. In so einem Fall kommen Sie mit „Hausmitteln“ und dem Rat von Freunden nicht weiter. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, den Sie möglichst gut über das Geschehene informieren und hoffen Sie auf einen gerechten Richterspruch. Wann Sie damit rechnen können? Das weiß auch Ihr Anwalt nicht.

Wenn Sie etwas von Vorgenanntem erleben, sind Sie alt geworden. Tragen Sie es wie die Glühbirne, also mit Fassung. Und freuen Sie sich über die Fälle, bei denen Sie sich erfolgreich gewehrt haben. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie sich oft freuen können.

Zum Schluss noch mal zum Enkeltrick: Sollte einer Ihrer Enkel in Not geraten, wird er anstelle zweifelhafter Telefonanrufe durch angeblich gute Freunde glaubwürdigere Mittel und Wege finden, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Lassen Sie sich in KEINEM Fall (also auch von Ihrem Enkel nicht, wenn Sie nicht unter 4 Augen mit ihm reden) überreden, irgendwelche Überweisungen auf ausländische Konten zu tätigen, egal was man Ihnen dafür verspricht.

Satire an: Vielleicht bekommen Sie danach sogar noch mal ein gut bezahltes Stellenangebot von einem einheimischen Großbetrieb und gehören plötzlich wieder zur „arbeitenden Bevölkerung“. Satire wieder aus.
Jürgen Wiethoff
Autor: nnz

Kommentare
Kritiker2010
17.01.2017, 12.43 Uhr
Worum ging es denn da?
Zur allgemeinen Erhellung wäre es schön, wenn wir erfahren dürften, um welche Art kommunalen Betrieb bzw. welche Leistung es denn eigentlich ging - letztlich auch, damit nicht noch mehr Menschen zu Opfern dieser Masche werden.
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