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Do, 08:55 Uhr
25.05.2017
Das Dach ist keine „Hobbywerkstatt“

Sperrgebiet für Laien

Die oft von Heimwerkern gestellte Frage, was denn schon dazu gehört, ein Dach mit Ziegeln einzudecken, wird meist nach dem ersten Unwetter von selbst beantwortet. Dann nämlich, wenn die Dacheindeckung mangels fachgerechter Ausführung „vom Winde verweht“ ist. Und wenn im schlimmsten Fall auch noch die Gebäudeversicherung aus genau diesem Grund die Schadensregulierung zumindest einschränkt...

Das Dach ist keine „Hobbywerkstatt“ (Foto: privat) Das Dach ist keine „Hobbywerkstatt“ (Foto: privat)
Hände weg von asbesthaltigen Dacheindeckungen. Wer hier nicht die gültige Befähigung nach der TRGS 519 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) nachweisen kann, begeht schon bei der Demontage der Eindeckung eine Straftat.

Kaum ein „Hobby-Dachdecker“, Nachbarschaftshelfer oder unqualifizierter Billiganbieter hat sich schon einmal mit der zwingend vorgeschriebenen Holzgüte von Dachlatten und Konterlatten oder mit den nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks zulässigen Schrauben befasst. Ganz zu schweigen von Windsogsicherungen oder dem Windatlas, der die Art und Anzahl der Sicherungen rechtsverbindlich definiert.

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Aber auch schon im Vorfeld riskiert der Selbermacher – ebenso wie der unqualifizierte Handwerker – eine ganze Menge. Wenn nämlich das Gerüst für die Dacharbeiten nicht den Sicherheitsvorschriften der BG BAU entspricht oder sogar ganz fehlt. Kommt es zu einem Unfall, kann der Bauherr von der gesetzlichen Unfallversicherung in Regress genommen werden. Das gilt übrigens auch, wenn dieser Bauherr einen Handwerker beauftragt hat, der grob fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstößt. Übrigens wissen nur wenige „Häuslebauer“, dass sie auch unentgeltliche Helfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden müssen.

Selbst wenn die Dacharbeiten unfallfrei verlaufen und das Dach dem ersten Unwetter standhält, droht Jahre später neues Ungemach. So werden die häufigsten Fehler beim Dachgeschossausbau im Bereich der Wärmedämmung gemacht. Nur kleine Lücken in der Dampfsperre genügen, um hier dem Tauwasser einen „Schleichweg“ in die Dämmung zu öffnen. Gleiches gilt für den Dachfenstereinbau mit dem preiswert im Baumarkt erstandenen Fenster.

Oft zeigen sich erst einige Monate oder Jahre später erste schwarze Stockflecken, die typischen Wasserspuren im Innenbereich des Fensterrahmens oder eine Schimmelbildung. Was dann unweigerlich eine Totalsanierung der Dämmung – und im schlimmsten Fall auch tragender Teile der Unterkonstruktion – zur Folge hat. Aus der einst vermeintlichen Billiglösung oder der mühsam ausgeführten „Muskelhypothek“ wird dann eine existenzgefährdende Erfahrung.

Spätestens wenn der Bauherr seiner Obliegenheitspflicht zur regelmäßigen Dachüberprüfung nachkommt, um seinen Versicherungsschutz für das Dach zu erhalten, kommt das böse Erwachen: Wenn bei dem DachCheck festgestellt wird, dass das Dach nicht nach dem Fachregelwerk als „Stand der Technik“ erstellt wurde.

Der Tipp der Dach-Fachleute aus Thüringen: Nicht jede nach erstem Anschein preiswerte Lösung ist unter dem Strich auch ihren Preis wert. Das gilt fürs Selbermachen ebenso wie vermeintliche Schnäppchen-Angebote, die nicht selten an der Haustüre gemacht werden. Hochwertige Handwerksleistungen kosten Geld – aber nicht die Existenz.

Deshalb sollte die erste Adresse für fachgerechte Arbeit einschließlich der Gewährleistung immer der Dachdeckerbetrieb in der Region sein. Die Adressen gibt es bei der örtlichen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dach-thueringen.de
Autor: red

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