eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 09:41 Uhr
25.06.2017
NABU Thüringen

Geschütze Arten gehören nicht ins Jagdgesetz

In der Diskussion um die Änderung des Thüringer Jagdgesetzes fordert der NABU Thüringen die unbedingt notwendige und drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten. Geschützte Tierarten oder sogar streng geschützte Tierarten wie den Fischotter heute noch als "jagdbares Wild" in einer Verordnung anzuführen, ist weder zeitgemäß noch folgt es dem Wunsch der Gesellschaft nach konsequentem Arten- und Naturschutz...

Um auch in Zukunft sicher vor Abschuss zu sein, müssen vor allem die geschützten Arten raus aus dem Jagdgesetz, auch wenn diese derzeit einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. "Die Reform des Thüringer Jagdgesetzes muss auch wirklich zu einer Reform werden und muss ins Einundzwanzigste Jahrhundert passen.

Fischotter gehören nicht ins Jagdgesetz (Foto: NABU M. Wolta) Fischotter gehören nicht ins Jagdgesetz (Foto: NABU M. Wolta)


Für uns ist es nicht tragbar, die Liste der jagdbaren Arten nur über eine Verordnung zu regeln. Derartige Verordnungen können ohne große Abstimmungsprozesse viel zu schnell geändert werden“, sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen.

Anzeige symplr
Für den Jäger in der Landschaft wird sich durch die Streichung dieser geschützten Arten nicht viel ändern, er kann natürlich weiterhin nutzbares Wild wie zum Beispiel Reh, Rotwild und Wildschwein schießen, dieses Wild muss dann im neuen Jagdgesetz rechtlich fest verankert werden.

Die geschützten Arten dürfen nur noch dem Naturschutzgesetz unterliegen. „Ich schätze auch dies entspricht dem Wunsch vieler Jäger, die auch aktive Naturschützer sind. Wer einem Tier helfen möchte, der tut dies unabhängig von Gesetzen“, so Jessat.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr