Di, 12:33 Uhr
11.07.2017
ADAC zu Rechten und Pflichten auf dem Überweg
Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen
Der Zebrastreifen wird in diesem Jahr 65 Jahre alt. Der ADAC informiert über Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer. Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben...
Absteigen und schieben (Foto: ADAC e.V. M. Beutel)
Nur dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Absoluten Vorrang haben daneben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen.
Fahrzeuge müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrasteifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.
Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie darauf warten müssen.
Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
80 Euro Bußgeld drohen einem Autofahrer, der einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglicht, weil er nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an diesen heranfährt. Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in all diesen Fällen ein Punkt in Flensburg.
Autor: redAbsteigen und schieben (Foto: ADAC e.V. M. Beutel)
Nur dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Absoluten Vorrang haben daneben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen.
Fahrzeuge müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrasteifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.
Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie darauf warten müssen.
Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
80 Euro Bußgeld drohen einem Autofahrer, der einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglicht, weil er nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an diesen heranfährt. Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in all diesen Fällen ein Punkt in Flensburg.
Kommentare
Paulinchen
11.07.2017, 13.39 Uhr
Radfahrer AUFGEPASST!!
Wenn alle Autofahrer diesen Artikel lesen und danach handeln, haben wir in vier Wochen keine Radfahrer mehr in der Stadt. Im Übrigen gilt dies auch bei GRÜN ohne das Fahradsymbol.
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mutschy
11.07.2017, 17.25 Uhr
Warum nur Teilschuld?
Da fragt man sich jedoch ernsthaft, warum ein Auto-/Motorradfahrer ne Teilschuld bekommt, wenn er so nen "Klapperkopp" auf seinem Drahtesel an nem Zebrastreifen bügelt. Jeder sollte wissen, dass es sich um eine "Fußgängerquerungshilfe" handelt... Ich für meinen Teil fahre immer mit mäßiger Geschwindigkeit an nen Zebrastreifen, da ich ein Mal erleben 'durfte', was passiert, wenn der Fahrzeuglenker pennt :'(
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wyski
11.07.2017, 17.49 Uhr
Schuld oder nicht.
Weil Fußgänger und Radfahrer immer Recht bekommen auch wenn sie Schuld haben.
Ist nun mal so.
Warum ????
Ist nun mal so.
Warum ????
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h3631
11.07.2017, 19.19 Uhr
Narrenfreiheit
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen. Die Rechtsprechung in Bezug auf Radfahrer ist zum kotzen.
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Leser1
12.07.2017, 08.04 Uhr
Tödliche Radfahrer?
In der Kützingstraße ist der Fußweg der Radweg. Das ist unmöglich. Da habe ich schon oft im vorbeifahren und vorbeigehen gesehen wie kleine Kinder die aus der Haustür kommen fast überfahren wurden. Kann man die Fahradfahrer die von Ost kommen nicht auf der Straße in der Nebelungstraße leiten oder die Eichendorfstraße zum Bebelplatz so wie es vom Bebelplatz kommend auch über die Straße geht. Man könnte auch von Ost kommend die 50 Meter auf dem Gehweg absteigen lassen wie auf einem Zebrastreifen. Auch mit dem Fahrrad kann man wen tötlich überfahren. Man könnte auch die von Ost kommen durch den Förstemannpark dann gerade zum Bebelplatz leiten. 50 Meter schieben wäre die beste Lösung. Einfach ein Schild hin Radfahrer absteigen.
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