Mo, 11:32 Uhr
14.08.2017
Angebot der Betreuungsbehörde
Zum Selbsthilfe- und Reha-Tag am 17. September
In diesem Jahr bietet der Betreuungsverein SkF e. V. gemeinsam mit der Betreuungsbehörde des Landkreises Eichsfeld ein besonderes Angebot in der Kurparkklinik zum Selbsthilfe- und Reha-Tag am 17. September 2017 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Raum 123 an....
Neben umfangreichen Informationen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kann die Betreuungsbehörde unter den folgenden Voraussetzungen die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vornehmen:
- entsprechenden Vordruck in der Betreuungsbehörde anfordern (Tel.: 03606 650 5334 – Öffnungsz.: Mo., Di., Do., Fr. - 8:30 – 12:00 Uhr)
- Bestätigung der Geschäftsfähigkeit durch den Hausarzt auf dem Vordruck mittels Unterschrift und Stempel vornehmen lassen
- Die Unterschrift von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer(n) darf dann erst im Beisein der Urkundsperson geleistet werden, also am Reha-Tag
(hier müssen Vollmachtgeber und (alle) Vollmachtnehmer anwesend sein)
Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von je 10,- € erhoben. Bitte bringen Sie zu diesem Tag ein gültiges Personaldokument mit!
Autor: enNeben umfangreichen Informationen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kann die Betreuungsbehörde unter den folgenden Voraussetzungen die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vornehmen:
- entsprechenden Vordruck in der Betreuungsbehörde anfordern (Tel.: 03606 650 5334 – Öffnungsz.: Mo., Di., Do., Fr. - 8:30 – 12:00 Uhr)
- Bestätigung der Geschäftsfähigkeit durch den Hausarzt auf dem Vordruck mittels Unterschrift und Stempel vornehmen lassen
- Die Unterschrift von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer(n) darf dann erst im Beisein der Urkundsperson geleistet werden, also am Reha-Tag
(hier müssen Vollmachtgeber und (alle) Vollmachtnehmer anwesend sein)
Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von je 10,- € erhoben. Bitte bringen Sie zu diesem Tag ein gültiges Personaldokument mit!
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