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Di, 16:08 Uhr
10.10.2017
Innenministerium Thüringen

Besserer Rechtsschutz gegen „Reichsbürger“

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat den Erlass über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen geändert. Ein verbesserter Rechtsschutz soll Landesbedienstete unterstützen, wenn sie im Klagefall mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden....

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„Eine finanzielle Gefährdung für die Bediensteten des Freistaats unter anderem durch Reichsbürger ist nicht länger hinzunehmen“, betonte Innenminister Georg Maier, „die Neufassung der Verordnung bietet nun unter anderem Rechtsschutz bei Verfahren mit Auslandsbezug und bei Schmerzensgeldverfahren.“

Fälle vorgerichtlichen Rechtsschutzes, gerichtlicher Zeugenvernehmungen und parlamentarischer Untersuchungsausschüsse werden ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufgenommen. In Fällen nicht durchsetzbarer Kostenerstattungsansprüche gegen den Verfahrensgegner, wie zum Beispiel bei Mittellosigkeit des „Reichsbürgers“, tritt nun der Freistaat gegen Abtretung des Anspruchs ein. Die Verwaltungsvorschrift erfasst jetzt explizit alle Bediensteten der Landesverwaltung ungeachtet des Status´.

In der Vergangenheit bedrängten „Reichsbürger“ Landesbedienstete immer häufiger mit der sogenannten „Malta-Masche“. Durch Inkassounternehmen mit Sitz auf Malta wurde ein Vollstreckungstitel erwirkt. Eine Lücke im europäischen Rechtssystem ermöglicht es, dass diese völlig unberechtigten Forderungen dann in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden können. Im Rahmen der Abwehr dieser unberechtigten Forderungen entstehen Kosten für den Rechtsschutz, die der Bedienstete oft selbst tragen musste.
Autor: en

Kommentare
Wolfi65
10.10.2017, 22.11 Uhr
Mir kommen die Tränen
Wo ist denn der finanzielle Schutz vor unberechtigten Forderungen von BRD Beamten gegenüber dem Bürger?Der sogenannte mündige Bürger wird unter Umständen rechtsstaatlich enteignet und mundtot gemacht. In Extremfällen in eine Psychiatrische Klinik verfrachtet. Wo sind da die Rechte und der Rechtsschutz? Die Heulgesänge der Scheindemokratie kann man sich bald nicht mehr anhören. Und nein, ich bin kein Reichsbürger.
tannhäuser
10.10.2017, 22.18 Uhr
Schön für die Landesbediensteten!
Und wer schützt Bürger ohne Reich vor Willkür und Unfähigkeit der Beamten/Angestellten von Land und Kommunen?

Ach klar, RSV aus eigener Tasche (die ja häufig von "Experten" als unnütz verschrieen wird).

Oder Hosen runter bei der Beantragung von Prozesskostenbeihilfe, wenn ein normaler fristgerechter Widerspruch abgeschmettert wird.

Also Frage selbst beantwortet.
H.Freidenker
11.10.2017, 01.21 Uhr
...das macht mich nachdenklich,
warum muß man Bedienstete vor den unbegründeten Forderungen der Reichsbürger schützen, wenn sie unbegründet sind, braucht es doch keinen Schutz,
wieso sind Bedienstete finanziell gefährdet, wenn die Forderungen unbegründet sind,
was ist dran an der "Maltamasche", wenn Bedienstete davor geschützt werden müssen und diese Masche von europäischem Recht gedeckt wird.
Wie ergeht es den "Beamten", wenn der Schutz nur für Bedienstete gilt.
Irgend jemand erklärt mir aber bestimmt den Unterschied!
nordhäuser85
11.10.2017, 07.52 Uhr
@Freidenker
Die Forderung selbst ist völlig unbegründet kann aber in einem Register in den USA ohne irgendeine Prüfung eingetragen werden. Da man dann nach Malta geht (Anwaltsbüros) greift europäisches Recht und eine eigentlich völlig unbegründete Forderung kann trotz alle dem vollstreckt werden.
Daher braucht es natürlich einen Schutz da es wie ich mir vorstellen kann recht unangenehm sein kann wenn man eventuell Haus und Hof verliert nur weil eine verwirrte Person die gerne im Jahre 1910 oder ähnlichem leben würde ein Schmerzensgeld von 1 Millionen Euro eingetragen hat.
Andreas Dittmar
11.10.2017, 09.55 Uhr
Die Malta Masche
Laut Wikipedia wurden auch schon Bundeskanzlerin und Bundespräsident mit solchen Forderungen belegt. Natürlich kann ich mir nicht vorstellen, das ein deutscher Gerichtsvollzieher bei einem seiner Kollegen oder den beiden oben genannten Repräsentanten auftaucht, um die Forderungen einzutreiben. Anders wird es wahrscheinlich bei Auslandsreisen sein. Hier könnte die "rechtskräftige" Forderung durchaus zum Problem werden. Allerdings kann man auch in Deutschland für ca. 40 € einen Mahnbescheid erwirken. Die Abmahnindustrie und die sogenannte Nutzlosbranche, die auf ihren Webseiten Freeware für teuer Geld angeboten haben, machten von diesem Werkzeug Gebrauch. Wer keinen Widerspruch einlegte, hatte wirklich den GV an der Backe. Bei Widerspruch haben diese natürlich aufgegeben, da sie dann die Forderungen begründen mußten. Das wäre wirklich mal interressant wer im Falle der Malta-Masche alles berechtigt ist die Forderungen einzutreiben.
Wolfi65
11.10.2017, 10.01 Uhr
Ach das geht nicht nur BRD Beamten so
Da werden vor einem BRD Gericht von einem Scheindemokraten wirre Zahlungsforderungen aufgestellt und ruck zuck steht der Gerichtsvollzieher mit Fantasieforderungen vor der Tür. Werden diese nicht erfüllt, dann muss schon mal das über Jahre schwer erarbeitete Kapital und oder die Immobilie dran glauben. Wehrt sich der Bürger gegen die Enteignung, dann steht zu Durchsetzung schon mal das SEK vor der Tür.
Dann ist das Geschrei groß, wenn der Eigentümer einen Angriff auf seinen Grundstück mit Gewalt abzuwehren versucht bzw. die Gewalt die ihm entgegenschlägt erwidert.
Zum Schluss wird vielleicht ein Vertreter des Staates BRD in Mitleidenschaft gezogen und es fällt den Medien dabei ein, dass dieser ein mehrfacher Familienvater ist.
Dabei ist es völlig belanglos, dass bei dem sogenannten Gewalttäter auch eine Familie dahinter steht.
Wenn irgend etwas nicht passt, dann wird es passend gemacht.
Diese Wahl hat gewissen Leuten wahrscheinlich immer noch nicht gereicht?
Da muss vielleicht noch etwas anderes her um das Vakuum im Schädel auszugleichen.
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