So, 10:49 Uhr
15.10.2017
ADAC-Tipps
Geldfallen in Italiens Innenstädten
Italienisches Flair statt deutscher Herbst? Wer in Bella Italia Urlaub machen will, der sollte wissen das die Innenstadtbereiche vieler Städte nicht oder nur eingeschränkt befahren werden dürfen. Darauf weißt jetzt der ADAC hin...
In diese als Zone a Traffico Limitato (ZTL) ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren.
Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin. Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.
Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld. Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum Tatzeitpunkt ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
Autor: redIn diese als Zone a Traffico Limitato (ZTL) ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren.
Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin. Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.
Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld. Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum Tatzeitpunkt ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
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