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Sa, 06:29 Uhr
21.10.2017
Verband Deutscher Grundstücksnutzer

Straßenausbaubeiträge – wie kann ich mich wehren?

Die Debatte darüber, ob es gerecht ist, Anlieger an Straßenausbaukosten zu beteiligen, wird in Deutschland derzeit heftiger geführt denn je. Schlagzeilen macht aktuell ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach ein Landwirt aus Lütjenburg (Kreis Plön) einen Beitrag von 189 000 Euro an die Stadt zu zahlen hat....

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Jetzt ist seine Existenz bedroht. Treffen kann es jeden Anlieger, es sei denn, er wohnt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin oder Hamburg. Denn dort gibt es schon keine Straßenausbaubeiträge mehr. Auch die anderen Bundesländer sollten diesen Schritt gehen, fordert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Aktuell rät er betroffenen Bürgern folgendes zu beachten:

Rechtzeitig Beweise sichern
Oft vernachlässigen die Kommunen ihre Aufgabe, die Straßen ordnungsgemäß zu unterhalten und instand zu halten. Ist die Straße dann vollkommen marode, plant die Verwaltung einen grundhaften Straßenausbau, für den Sie die Kosten auf die Anlieger abwälzen. Vor Gericht ist es deshalb oft eine entscheidende Frage, ob es sich seitens der Kommune um eine unterlassene Instandhaltung handelt. Deshalb sollten rechtzeitig Beweismittel dafür gesichert werden.

Nicht in die Erschließungsfalle tappen
Wird ein „Erschließungsbeitrag“ gefordert, sollte man unbedingt hellhörig werden. Ein solcher Beitrag darf nur für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben werden, nicht für deren Ausbau oder Erneuerung. Der Hintergrund: Für die Erschließung werden in der Regel 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger abgewälzt, bei Straßenausbaubeiträgen liegen sie darunter.

Mitbestimmungsrechte einfordern
Anlieger haben gesetzlich nicht die Möglichkeit, eine Straßenausbaumaßnahme grundsätzlich abzulehnen. Betroffene sollten sich jedoch frühzeitig darüber informieren, welche Rechte auf Information und Mitbestimmungen in den Satzungen ihrer Kommune zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen fixiert sind. Je früher die Betroffenen Einfluss nehmen, desto größer sind die Chancen, überteuerte Maßnahmen zu verhindern.

Der Beitragsbescheid kommt –
im Zweifel Widerspruch einlegen

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides bestehen, sollte unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Beiträge, selbst wenn sich später herausstellt, dass der Bescheid rechtswidrig war. Trotz Widerspruch sollte der geforderte Beitrag erst einmal gezahlt werden, ansonsten drohen Zinsen und Säumnisgebühren.

Den Beitragsbescheid kritisch hinterfragen
Sehr oft sind Beitragsbescheide fehlerhaft. Ist die Kostenbeteiligung überhaupt gerechtfertigt? Wurde der Anteil des umlagefähigen Aufwands an den Gesamtkosten für den Straßenausbau richtig errechnet und auf die Anliegergrundstücke aufgeschlüsselt? Wurde der richtige Nutzungsfaktor für das Grundstück angesetzt? All das sollte kritisch hinterfragt werden.

Verbündete suchen
Betroffene sollten rechtzeitig Verbündete aus den Reihen ihrer Nachbarn suchen, die ebenfalls von den Straßenausbaubeiträgen betroffen sind. Denn wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt wiederum nur einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen, ansonsten erhält der Bescheid Bestandskraft. Um das Prozesskostenrisiko auf viele Schultern zu verteilen und die Kräfte im Rechtsstreit zu bündeln, empfiehlt sich die Bildung einer Prozessgemeinschaft. Wichtig: Nur wer den Prozess führt, hat in der Regel im Erfolgsfall etwas davon. Der Nachbar, der sich nicht gewehrt hat, geht leer aus.

Weitere Informationen unter www.vdgn.de
Autor: en

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