eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 12:11 Uhr
18.07.2018
Landratsamt an alle Geflügehalter des Landkreises

Impfung gegen Geflügelpest

Aufgrund jüngster Ausbrüche in Geflügelbeständen in Belgien, hier insbesondere in Kleinsthaltungen, weist das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld wiederholt darauf hin, dass jeder Halter von Geflügel (Hühner und Puten) gesetzlich verpflichtet ist, sein Geflügel ausreichend gegen die Newcastle Krankheit impfen zu lassen.....

Anzeige symplr
Dies betrifft alle Hühner- und Putenbestände, unabhängig von der Größe des Bestandes, erklärt der Leiter des Veterinäramtes Herr Dr. Semmeroth. Die Newcastle Disease (ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Ausbruch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Geflügelbestände hat.

Die Krankheit ist nicht identisch mit der Geflügelpest, weist aber ähnliche Symptome auf. Beim Kauf von Junghennen aus der Hand des Geflügelhändlers sind diese ausreichend gegen die Krankheit geschützt. Der Käufer hat einen Anspruch auf den Nachweis der Schutzimpfung bei dem von ihm erworbenen Geflügel und sollte sich in jedem Fall eine Impfbescheinigung vom Händler geben lassen.

Der Schutz des Geflügels ist jedoch in Abhängigkeit von der Impfmethode relativ kurz, so dass in den meisten Fällen bereits 3 Monate nach der Grundimmunisierung im Herkunftsbestand, eine erneute Impfung über das Tränkwasser sich als notwendig erweist. Empfehlenswerter ist deshalb die jährliche Impfung mit einem Totimpfstoff über die Einzeltierimpfung, so der Amtstierarzt.

Dr. Semmelroth empfiehlt den Geflügelhaltern:
Fragen Sie ihren Tierarzt nach der für Sie günstigsten Methode. Alternativ können Sie sich auch an ihren örtlichen Geflügelzuchtverein wenden, die regelmäßig ihre Bestände durch einen Tierarzt gegen die ND-Krankheit impfen lassen.

Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Newcastle Krankheit ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2005 (BGBl. I, S. 3538). § 7 Abs. 1 regelt die Pflicht des Besitzers eines Hühner– oder Putenbestandes seinen Bestand regelmäßig durch einen Tierarzt impfen zu lassen, so dass ein ausreichender Immunschutz gewährleistet werden kann.

Das Veterinäramt überprüft jährlich stichprobenartig in Geflügelbeständen den ausreichenden Impfschutz mittels Untersuchung von Blutproben.
Autor: en

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr