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Der Flug hat Verspätung

Gibt es eine Ausgleichszahlung?

Sonntag, 31. Juli 2016, 09:55 Uhr
Zum Ärger vieler Fluggäste ist es leider keine Seltenheit, dass Flüge Verspätung haben und sich die Ankunft im Urlaubsort verzögert. Doch hat der Kunde im Falle einer Verspätung ein Recht auf Ausgleichzahlungen von der Fluggesellschaft? Markus Mingers erklärt, wie es mit der Entschädigung klappt:
Ab wann steht Reisenden überhaupt eine Ausgleichszahlung zu...


„Reisende haben einen Anspruch auf eine Verlustentschädigung, wenn sie mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Urlaubsziel eintreffen“, weiß Rechtsexperte Markus Mingers. Allerdings hat der Kunde diesen Anspruch nur, wenn die Verspätung im Vorfeld durch den Fluganbieter selbst beeinflussbar war.

„Das heißt im Umkehrschluss, ist die Verspätung auf einen Vogelschaden, einen Streik oder eine verspätete Landeerlaubnis zurückzuführen, kann der Fluggast keine Ansprüche gelten machen“, erläutert Mingers weiter. Der Betrag der Entschädigung wird u.a. aus der Flugstrecke ermittelt, je nach entstandenem Schaden steht dem Reisenden ein Betrag zwischen 200 Euro und 600 Euro zu.

Doch Mingers warnt vor: „Oftmals gesteht die Fluggesellschaft dem Passagier keine Ausgleichszahlung zu, ohne dass jener mit dem Anwalt oder rechtlichen Folgen droht.“ Wenn sich die Fluggesellschaft querstellt, sollte der Reisende zunächst mit der zuständigen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) Kontakt aufnehmen. Die SÖP ist dafür zuständig, sich außergerichtlich mit dem Flugunternehmen zu einigen. Fluggäste haben hier gute Chancen, denn die Erfolgsrate der Schlichtungsstellen liegt bei 90 %.

Als letzter Ausweg bleibt den Kunden nur der Weg zum Anwalt für Reiserecht. „Der Geschädigte erhält bei einem fachkundigen Anwalt kompetente Auskunft zur Situation, denn der Anwalt prüft unter anderem, ob die verweigerte Ausgleichszahlung überhaupt rechtens ist“, erklärt Mingers abschließend.
Autor: nnz

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