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Fr, 12:00 Uhr
21.12.2012

Nicht alles zu gleicher Zeit

Die Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt bittet um Verständnis für ihren Winterdienst: Nicht alles ist gleichzeitig zu schaffen. Die Mitarbeiter des städtische Bauhofes sind unterwegs...

Die Durchführung des Winterdienstes in der Stadt Heilbad Heiligenstadt und der dazu gehörenden Ortsteile umfasst das Räumen von Schnee und das Abstumpfen kommunaler Straßen und Kreisstraßen. Der Winterdienst in den Ortslagen der Stadt und in den vier Ortsteilen erfolgt durch den städtischen Bauhof.

Die L3080 (Petristraße), die L 1005 (Richteberg), der Leineberg, Vitalpark-Parkplatz, die Göttinger Straße, Bahnhofstraße, der Bahnhofsvorplatz, Zentraler Busbahnhof, das Kasseler Tor, die Dingelstädter Straße, die L 2022 (Holzweg) und die L 1006 (Flinsberger Straße), die Gewerbegebiete sowie die Ortsdurchfahrten der Ortsteile werden von einem durch die Stadt beauftragten Fremdunternehmen geräumt und gestreut.

In der Regel wird der Winterdienst an den Wochentagen ab 05.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an den Samstagen ab 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt.

Der Winterdienstplan wurde nach der Wichtigkeit der Straßen aufgestellt. Die Stadt ist bemüht die Hauptverkehrsstraßen bis 06.30 Uhr frei zuräumen und danach die Nebenstraßen zu beräumen (Steilstrecken, Hauptverbindungsstraßen, Wohngebiete/Anliegerstraßen). Gehwege und Fußgängerüberwege, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, werden ebenfalls ab 05.00 Uhr geräumt und gestreut.

Innerhalb unserer Stadt gibt es drei Routen für Straßen-Beräumung rechtsseitig der L 3080 und linksseitig der L 3080 sowie Liethengebiet und Straßen der Stadtbuslinien

Zwei Routen für maschinelle Gehweg-Beräumung Alter Friedhof, Leineberg, Liethen über Feuerwehr, Richteberg, Bahnhof bis Hauptfriedhof, Rinne, Brückenweg, Dingelstädter Str. bis Papierfabrik und Richtung Leinefelde

Zwei Routen für manuelle Gehweg-Beräumung.
Kreuzungsbereiche und Treppenanlagen

Innerhalb der Kommune ergeben sich für einzelne Straßen und Plätze unterschiedliche Hauptverkehrszeiten. Diese sind oft durch die Nutzlast der Gebäude bestimmt, so z. B. wird die Fußgängerzone vor Öffnung der Geschäfte geräumt Innerhalb geschlossener Ortschaften sind lediglich die unentbehrlichen Fußgängerwege in den Winterdienst einzubeziehen.

Hier ist die Fußgängerfrequenz entscheidend. Wir bitten die Fußgänger, dass sie sich auf die besonderen Bedingungen winterlicher Straßenverhältnisse einstellen und auf vereinzelte Glatteisflächen achten. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass nicht alles gleichzeitig geräumt werden kann.

Ferner möchten wir auf Folgendes aufmerksam machen: Verläuft zwischen dem Gehweg und dem privaten Grundstück ein städtischer Grünstreifen ist der Grundstücksanlieger trotzdem verpflichtet den Gehweg zu räumen, da die Grünfläche zur Straße und nicht zum Gehweg gehört. (Der Gehweg erschließt das Grundstück).

Gleiches gilt auch, wenn nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und gegenüber beispielsweise ein Hang sich befindet. Auch hier gilt die Räumpflicht für den Grundstücksanlieger, da der Hang zur Straße gehört.

Weiterhin ist zu beachten, dass in bebauten Gebieten bei einseitigem Gehweg im geraden Jahr der Anlieger mit dem Gehweg für die Räumung bzw. auch Reinigung zuständig ist, im ungeraden Jahr der Anlieger ohne Gehweg.
Stadtverwaltung
Autor: en

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