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Di, 09:27 Uhr
08.01.2013

Facebook und Ihr Recht an Ihrem Bild

Die Internetplattform „Facebook“ ist nahezu jedem bekannt. Genauso weit verbreitet ist auch der Irrglaube, dass man bei Facebook keine Rechte, insbesondere am eigenen Bild, hat oder diese nicht durchsetzen kann. Man ist der Auffassung, dass Facebook ein rechtsfreier Raum ist...


"Außerdem laden doch alle irgendwelche Bilder hoch." Fakt ist, dass man das Recht am eigenen Bild nicht automatisch aufgibt, egal ob die Bilder bei Facebook oder irgendeiner anderen Plattform hochgeladen werden.

Ganz gleich ob Partybilder, schräge Tanzeinlage oder „nur“ schlecht getroffene Grimasse – niemand muss sich bei Facebook darstellen lassen, wenn er das nicht möchte. Das gilt selbstverständlich auch für einfache Portrait- oder andere unverfängliche Bilder.

Werden Bilder trotzdem durch einen Dritten hochgeladen, obwohl Sie als Abgebildeter das nicht wollen, haben Sie gegen denjenigen einen Anspruch auf Löschung der betreffenden Bilder, Unterlassung der Wiederholung und unter Umständen auch einen Schadensersatzanspruch.

Gegen die rechtswidrigen Handlungen der Dritten im Zusammenhang mit dem eigenen Bild bieten viele Versicherer auch Rechtsschutz. Man sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen und gegen die rechtswidrig handelnden Facebooknutzer vorgehen.
Karl Ronald Neumann, Rechtsanwalt
Autor: red

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Kommentare
bolix111
08.01.2013, 11:40 Uhr
Gleiches Recht
Das Recht am eigenen Bild besteht nicht nur bei Facebook. Das Recht am eigenen Bild bleibt auch bei der nnz-online erhalten.

Zuweilen traut man sich nicht mehr auf Feste oder Partys, weil ständig jemand aus dem Hintergrund "coole" Partybilder schießt und diese dann selbstverständlich ohne zu fragen in eine der zahllosen Bildergalerien der nnz-online hochlädt.

Leute, die sich bewusst in Pose setzen, müssen sicherlich mit einer Veröffentlichung leben. Doch all zu oft wage ich zu bezweifeln, dass die Fotografierten wissen, dass sie gerade fotografiert wurden und wohl kaum jemand hat dafür sein Einverständnis gegeben.
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