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Mi, 07:12 Uhr
16.01.2013

Kinderleicht ans Kindergeld

Die Steuererklärung bringt fast jedem Geld zurück. Ob Arbeitnehmer, Eltern oder Rentner: Die Stiftung Warentest zeigt, wie sie Ausgaben am besten geltend machen, und welche Fehler sich leicht vermeiden lassen. Die Profi-Tipps gibt es in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest...


Arbeitnehmer können mit ihren Jobkosten viel herausholen. Das gilt vor allem für die Fahrt zur Arbeit. Wer an mehreren Orten beschäftigt ist, kann neben der Pendlerpauschale zur normalen Arbeitsstelle auch Reisekosten zu den anderen Arbeitsstätten abrechnen. Dazu kommt: Wer mindestens 8 Stunden an einem anderen Einsatzort ist, bekommt zusätzlich eine Verpflegungspauschale – zumindest für die ersten drei Monate.

Auch für private Ausgaben gibt es Geld zurück, etwa für den Handwerker oder die Haushaltshilfe. Bei Mietern zählen die Nebenkosten, zum Beispiel für den Hauswart oder die -reinigung. Sogar die Rechnung vom Hundebetreuer erkennt das Finanzamt an. „Wer alle Höchstbeträge ausschöpft, hat schon mal 5710 Euro Steuererstattung sicher“, so die Experten von Finanztest.

Neu für Eltern: Sie können jetzt einfacher Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag absetzen. Für erwachsene Kinder bis 25 Jahre erhalten sie oft wieder Kindergeld oder Freibeträge. Beides gibt es seit 2012 unabhängig vom Verdienst des Kindes. Wichtig: Viele Steuerzahler müssen bis zum 31. Mai ihre Erklärung abgeben – etwa Ehepaare mit den Steuerklassen III und V.

Der ausführliche Artikel Steuererklärung 2012 ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/steuererklaerung veröffentlicht.
Autor: red

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