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Do, 19:11 Uhr
17.01.2013

Neuer Mindestlohn fürs Putzen

310 Gebäudereiniger im Eichsfeld können sich freuen. Für sie wurde ein neuer Mindestlohn festgelegt. Keiner darf jetzt beim Putzen unter 7,56 Euro verdienen. Darauf hat jetzt die IG Bau-Bezirksverband Nordthüringen hingewiesen...

Mindestlohn fürs Putzen (Foto: IG Bau) Mindestlohn fürs Putzen (Foto: IG Bau)


Seit Anfang Januar gelte in der Gebäudereiniger-Branche ein höheres Lohn-Limit. „Egal, ob Unternehmen oder Privathaushalt – für alle heißt es: Wenn Chefs jetzt noch Stundenlöhne von unter 7,56 Euro zahlen, ist das illegal und sogar strafbar“, sagt Wilfried Grams.

Das gelte, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende, auch für Tricksereien, mit denen der Mindestlohn unterlaufen werde. So verlangten Arbeitgeber von ihren Angestellten in der Praxis nicht selten, immer größere Flächen in immer weniger bezahlter Arbeitszeit zu reinigen. Tatsächlich leisteten die Beschäftigten dabei Mehrarbeit zum Nulltarif. Dadurch werde der Lohn durch die Hintertür gekürzt.

Der Bezirksvorsitzende der Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU kündigt an, im Jahr 2013 „Mindestlohn-Sünder“ bei den Arbeitgebern noch stärker ins Visier zu nehmen. Hier setze man auf eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. „Illegale Beschäftigungspraktiken dürfen in der Gebäudereiniger-Branche im Kreis Eichsfeld keine Chance haben. Schwarzen Schafen muss das Handwerk gelegt werden“, so Grams.

Einen Lohn-Check empfiehlt die IG BAU auch den Glas- und Fassaden-Reinigern. Für sie gilt, so die Gebäudereiniger-Gewerkschaft, ab Januar ein neuer, höherer Tariflohn von Ost: 9,79 Euro pro Stunde.
Autor: en

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