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Fr, 08:06 Uhr
03.05.2013

Jetzt gibt´s keine Ausrede mehr

Für Aufsehen hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März gesorgt, nach dem bei Beitragsforderungen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur eine Verjährung möglich sein muss. Das ist besonders für diejenigen interessant, die zur Kasse bei Straßenausbaubeiträgen gebeten werden. Heute wird in Uder darüber informiert...

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: „Die Legitimation von Beiträgen liegt in der Abgeltung eines Vorteils, der den Betreffenden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugekommen ist. Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge.“ Genau dies trifft auf die Erhebung Wiederkehrender Beiträge in Uder zu.

Die Karlsruher Entscheidung wird für die laufenden und für die zukünftigen Beitragserhebungen von grundsätzlicher Bedeutung sein. Wie geht es nach dem Karlsruher Richterspruch mit der Prozessgemeinschaft Wiederkehrende Beiträge in Uder weiter? Darüber soll heute um 19.00 Uhr im Gasthaus „Drei Rosen“ Straße der Einheit 65 in Uder
auf einer Informationsveranstaltung mit VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites informiert werden.

Der VDGN (Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer) hat immer wieder für eine politische Lösung der Probleme rund um rückwirkende Straßenausbaubeiträge plädiert, um Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewährleisten. Die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern verweigerten dies. Sie beriefen sich auf Urteile der Oberverwaltungsgerichte, die ihnen angeblich die Hände binden würden. Für die Politik gibt es jetzt keine Ausreden mehr.
Autor: en

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