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Mi, 09:48 Uhr
23.10.2013

Betrüger auf Beutezug

Abofallenbetreiber gehen mit Mahnungen erneut auf Beutezug. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, nicht aus Angst oder Unkenntnis zahlen...

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Zahlungserinnerungen oder Mahnungen: Sie werden aufgefordert, an die Firma Inside Heute GmbH Rüsselsheim einen angeblich offenen Rechnungsbetrag von 84 bzw. 96 Euro zu zahlen.

In den Mahnungen heißt es, die Angeschriebenen hätten einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Datenbank unter opendownload.de abgeschlossen und die geschuldete Nutzungsgebühr für das zweite Vertragsjahr nicht gezahlt.

In anderen Zahlungserinnerungen wird die angeblich vereinbarte Gebühr für das Internetangebot p2p-heute.com eingefordert. Im Falle anhaltenden Zahlungsverzuges wird angedroht, die Forderung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro abzugeben.

Mahnungen für Internetabofallen waren in den letzten Jahren ein häufiges Beschwerdethema bei den Verbraucherschützern. Behauptet wird immer, die betroffenen Verbraucher haben auf diversen Internetseiten einen Dienstleistungsvertrag - ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft - geschlossen und die Rechnungen trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt.

Mit viel Text versuchen die Absender mit dem Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Nun ist offensichtlich eine neue Mahnrunde eröffnet. Doch egal, ob unter Namen wie Content Services Ltd. (Betreiber des Onlineportals opendownload.de), Tropmi Payment GmbH oder Inside Heute GmbH - den Drahtzieher geht es immer nur darum, das Geld eintreiben.

Die Verbraucherzentrale rät, nicht aus Angst oder Unkenntnis zu zahlen. Wichtig zu wissen:
Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es in der Regel an der Willenserklärung der Verbraucher.
Gespeicherte IP-Adressen stellen keinen Beweis für einen Vertragsschluss dar. Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt, Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Beratungsstellen des Eichsfeldes Heiligenstadt Di: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr und Leinefelde Mi: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Autor: en

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