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Do, 10:43 Uhr
14.11.2013

Kein Geld verschenken

Riester-Sparer, die ihre staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 noch nicht beantragt haben, müssen sich beeilen. Noch bis Jahresende muss der Antrag beim Anbieter des Riester-Produkts eingegangen sein, darauf weist Marianne Stietz, Fachberaterin Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen, hin...


Die Zulage bekommt man nicht automatisch, sie muss jedes Jahr beantragt werden. Wenn dies nicht rechtzeitig geschieht, verfällt nach zwei Jahren der Anspruch auf Zahlung der Zulage.

Die Grundzulage beträgt 154 Euro plus 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Für ältere Kinder gibt es 185 Euro. Antragsformulare gibt es bei der Bank, Versicherung oder Gesellschaft, wo der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Der Anbieter leitet den Antrag dann an die Zulagenstelle weiter.

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Um nicht jedes Jahr die Zulagen neu zu beantragen, kann man den sogenannten Dauerzulagenantrag nutzen. Die Gesellschaft, bei der der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, wird somit ermächtigt, regelmäßig die Zulage zu beantragen. Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Sie leisten nur einmal eine Unterschrift und laufen nicht Gefahr, Zulagen wegen Verjährung zu verlieren.

Ein Selbstläufer ist das aber trotzdem nicht. Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas ändert, müssen Sie die Gesellschaft informieren, damit diese die neue Situation beim Antrag berücksichtigen kann. Wenn Sie zum Beispiel ein (weiteres) Kind bekommen, haben Sie Anspruch auf weitere 300 Euro Zulage. Sollte der Kindergeldanspruch für ein Kind im Jahr wegfallen, ist dies ebenfalls dem Anbieter mitzuteilen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet nach Terminvereinbarung anbieterunabhängige Beratung zur Riester-Rente an. Termine zur Beratung können unter 0361 55514-0 vereinbart werden.
Autor: red

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Kommentare
Retupmoc
14.11.2013, 15:06 Uhr
Irrglaube
Dieser Staat zahlt Ihnen in sagen wir mal 25 Jahren noch Rente aus? Hahaha!
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