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Do, 09:57 Uhr
13.02.2014

Frist endet am 31. März

Noch bis zum 31. März 2014 können Existenzgründer bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) Anträge auf Beratungsförderung „Existenzgründerpass“ stellen...

Der Projektbeginn darf dabei spätestens der 1. Juli 2014 sein und das Projekt muss auf jeden Fall am 31. Dezember abgeschlossen sein. Darauf weist der Leiter des Regionalen Service-Centers Heiligenstadt der IHK Erfurt, Udo Rockmann, hin.

„Nur, wer sich umfassend und gründlich vorbereitet, kann später mit seinem Unternehmen erfolgreich am Markt bestehen. Der Existenzgründerpass ist genau auf diese Zielstellung ausgerichtet und unterstützt Existenzgründungswillige mit Beratungs- und Bildungsförderung in Höhe von maximal 1785 Euro“ so Rockmann.

Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen zu den Themen Steuern, Recht, Marketing, Technologie, aber auch branchenbezogene und kaufmännische Seminare.

Existenzgründer können sich durch einen Mitarbeiter der GfAW-Regionalstelle Nordhausen, an den Sprechtagen im Regionalen Service-Center der IHK in Heiligenstadt am 25. Februar und am 25. März beraten lassen und ihre Anträge abgeben. Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten. (Tel. 03606 612114)
Autor: en

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