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Sa, 07:24 Uhr
07.06.2014

Leichtsinn kann zu Gartenunfällen führen

Hobbygärtner, Grillexperten und Heimwerker haben jeder Zeit alle Hände voll zu tun. Ob beim Rasenmähen, bei der Gartenarbeit, beim Grillvergnügen oder Heimwerken, in der Freizeit- und Hobbyarbeit lauern vielerlei Verletzungsgefahren. Ein Großteil der Unfälle geschieht dabei aufgrund von Unachtsamkeit und Leichtsinn...


Das weiß vor allem Ken Hauser, Arbeitsschutzexperte beim TÜV Thüringen. Er rät besonders beim Umgang mit Leitern, Schneide- und Sägewerkzeugen sowie offenem Feuer zu erhöhter Vorsicht.

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Wenn es ums Grillen geht, macht uns Deutschen so schnell keiner was vor. Jeder glaubt, der größte Grillexperte zu sein. Gefahren werden dabei oft als Kinderkram abgetan. Aber gerade beim Umgang mit einem Holzkohlegrill verletzen sich jedes Jahr wieder unzählige Hobbygriller. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen warnt davor, die Kohle mit Spiritus oder gar Benzin anzuzünden.

„Die Verbrennungsgefahr ist bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten enorm hoch. Besonders gefährlich ist es, wenn es zu einer Verpuffung des unverbrannten Gasgemisches kommt. Wer seinen Grill sicher in Betrieb nehmen möchte, sollte deshalb auf handelsübliche Grillanzünder, die der DIN EN 1860 entsprechen, zurückgreifen“, so Hauser. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn beim Grillfest Kinder dabei sind. Verbrennungsgefahr besteht natürlich auch nach dem Zubereiten des Grillguts. Glühende Holzkohle wird bis zu 800 Grad Celsius heiß. Daher sollte der Grill nie unbeaufsichtigt bleiben, brennbare Gegenstände dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe aufbewahrt werden.

Der Arbeitsschützer rät selbst bei sommerlichen Temperaturen von 30 Grad davon ab, in Badelatschen und kurzer Hose zu grillen. Herabfallende oder wegspringende Glut kann partiell schwere Verbrennungen hervorrufen. Auch das Grillen mit einem Gasgrill ist nicht ungefährlich. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Flüssiggasflasche richtig angeschlossen und die Schlauchverbindung nicht der Hitze ausgesetzt ist oder durch Undichtheiten, beispielsweise durch eine poröse Zuleitung, Gas entweichen kann.

Weiter Unfallgefahren lauern bei der Gartenarbeit. Heckenschneider, Rasenmäher und Kettensägen zählen heute sozusagen zur Standardausrüstung eines jeden Hobbygärtners, die Benutzung ist dabei allerdings nicht ungefährlich. Auch wenn die Bedienung noch so einfach erscheint, rät der Experte vor der Inbetriebnahme eines Gartengeräts, als erstes die Bedienungsanleitung durchzulesen. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind unbedingt zu beachten.

„Insbesondere gilt hier, die Geräte nur für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch zu benutzen. Zum eigenen Schutz empfiehlt es sich, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhwerk zu tragen. Wer hier an der Sicherheitsausrüstung spart, riskiert im Falle eines Falles schwere Verletzungen“, warnt Hauser.

Dass beim Rasenmähen mit elektrischen Geräten auf die Kabelführung zu achten ist, wissen die meisten. Trotzdem passieren hierbei immer wieder Unfälle durch Unachtsamkeit. Elektrorasenmäher sollten nie bei Nässe benutzt werden, Kabel mit Isolationsschäden müssen unbedingt ausgetauscht werden. Besondere Vorsicht ist bei den Kantenschneidern walten zu lassen. Gerade bei denen, die mit einem Messer ausgestattet sind. Hauser empfiehlt in jedem Fall, beim Rasenmähen Sicherheitsschuhwerk zu tragen und die bekannten Sicherheitshinweise zu beachten. Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen ist einzuhalten, da Steine oder Aststückchen schnell weggeschleudert und so zu gefährlichen Geschossen werden können.

Viele Gartengeräte wie Rasenmäher, Laubbläser, Heckenscheren und Kettensägen verursachen einen zum Teil erheblichen Lärmpegel. Der Arbeitsschützer empfiehlt für diese Geräte, einen Gehörschutz zu tragen und auf Anwohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. „Für das Arbeiten mit motorgetriebenen Gartengeräten sind unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Hierzu regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen die Zeiten für den Gebrauch. Lokal kann es sogar spezifische örtliche Regelungen geben“, so Ken Hauser.
Autor: red

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