Fr, 11:55 Uhr
27.06.2014
Keine Mindestumlage für kleine Anlagen
Thüringens Wirtschaftsminister Uwe Höhn hat die heute vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßt. Aus Thüringer Sicht ist das ein tragfähiger Kompromiss, sagte der Minister....
Zu achtzig Prozent bin ich zufrieden – das war anfangs eher umgekehrt. Im Ergebnis stehe fest: Mit der Neuregelung wird die Energiewende weiter vorangebracht, ohne dass die Kosten für Wirtschaft und Verbraucher aus dem Ruder laufen.
Thüringen habe in einer Reihe von Punkten durchsetzen können, so Höhn. Positiv hob er vor allem die verbesserten Regelungen für die Windenergie an Land hervor sowie die Ausnahmen für den Eigenstromverbrauch von Privathaushalten und Unternehmen. So muss für selbst genutzten Strom aus Bestandsanlagen auch künftig keine Mindest-Umlage gezahlt werden. Auch neue Anlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung, die Energie für den eigenen Bedarf des Betreibers produzieren, bleiben künftig von der EEG-Umlage ausgenommen. Das waren zentrale Forderungen Thüringens.
Vor allem die Beibehaltung der Bagatellgrenze sei ein großer Erfolg, sagte der Minister. Vom Wegfall der EEG-Umlage auf Kleinstanlagen profitieren z.B. alle Haushalte, die künftig eine Solaranlage auf ihrem Einfamilienhaus installieren. Damit bleibt der Absatzmarkt für Solarmodule in Deutschland in diesem Bereich funktionsfähig, so Höhn. Das nützt der gesamten Solarindustrie, die in Thüringen immer noch eine große Bedeutung hat.
Auch mit der Neuregelung des Industriestromprivilegs – der sog. Besonderen Ausgleichsregelung – für energieintensive Unternehmen zeigte sich Höhn zufrieden. Zwar muss sich rund ein Viertel der bisher 2.100 umlagebefreiten Betriebe in Deutschland auf einen Wegfall der Rabatte einstellen. Dennoch wird es auch in Zukunft Ausnahmen für stromintensive Betriebe geben, die sich im globalen Wettbewerb behaupten müssen, sagte Höhn. Dies schließe nicht zuletzt energieintensive Thüringer Branchen wie etwa die Glas- oder die Papier- und Zellstoffindustrie ein. Mit der heute in Kraft getretenen Gesetzesnovellierung sei die Rechtsunsicherheit, die viele Unternehmen belastet habe, nun weitgehend beseitigt worden. Für bestehende Einwände der EU-Kommission solle noch im Juli eine Lösung gefunden werden.
Kritisch sieht der Thüringer Energieminister allerdings, dass der Zwang zur Direktvermarktung auch für Betreiber kleinerer Anlagen beibehalten werde und Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung, die über der Bagatellgrenze von zehn Kilowatt liegen, nicht im erhofften Maße von der EEG-Umlage befreit worden seien. Die jetzt vorgeschlagenen 30 Prozent – ab 2017 dann 40 Prozent – liegen deutlich über den bisher diskutierten 15 Prozent für den Eigenstromverbrauch in der Industrie, sagte Höhn. Zwar sei es grundsätzlich richtig, die bisherige Ungleichbehandlung zwischen privat und gewerblich genutztem Eigenstrom abzuschaffen. Dennoch hätte ich mir an dieser Stelle eine geringere Belastung gewünscht, so der Minister.
Autor: enZu achtzig Prozent bin ich zufrieden – das war anfangs eher umgekehrt. Im Ergebnis stehe fest: Mit der Neuregelung wird die Energiewende weiter vorangebracht, ohne dass die Kosten für Wirtschaft und Verbraucher aus dem Ruder laufen.
Thüringen habe in einer Reihe von Punkten durchsetzen können, so Höhn. Positiv hob er vor allem die verbesserten Regelungen für die Windenergie an Land hervor sowie die Ausnahmen für den Eigenstromverbrauch von Privathaushalten und Unternehmen. So muss für selbst genutzten Strom aus Bestandsanlagen auch künftig keine Mindest-Umlage gezahlt werden. Auch neue Anlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung, die Energie für den eigenen Bedarf des Betreibers produzieren, bleiben künftig von der EEG-Umlage ausgenommen. Das waren zentrale Forderungen Thüringens.
Vor allem die Beibehaltung der Bagatellgrenze sei ein großer Erfolg, sagte der Minister. Vom Wegfall der EEG-Umlage auf Kleinstanlagen profitieren z.B. alle Haushalte, die künftig eine Solaranlage auf ihrem Einfamilienhaus installieren. Damit bleibt der Absatzmarkt für Solarmodule in Deutschland in diesem Bereich funktionsfähig, so Höhn. Das nützt der gesamten Solarindustrie, die in Thüringen immer noch eine große Bedeutung hat.
Auch mit der Neuregelung des Industriestromprivilegs – der sog. Besonderen Ausgleichsregelung – für energieintensive Unternehmen zeigte sich Höhn zufrieden. Zwar muss sich rund ein Viertel der bisher 2.100 umlagebefreiten Betriebe in Deutschland auf einen Wegfall der Rabatte einstellen. Dennoch wird es auch in Zukunft Ausnahmen für stromintensive Betriebe geben, die sich im globalen Wettbewerb behaupten müssen, sagte Höhn. Dies schließe nicht zuletzt energieintensive Thüringer Branchen wie etwa die Glas- oder die Papier- und Zellstoffindustrie ein. Mit der heute in Kraft getretenen Gesetzesnovellierung sei die Rechtsunsicherheit, die viele Unternehmen belastet habe, nun weitgehend beseitigt worden. Für bestehende Einwände der EU-Kommission solle noch im Juli eine Lösung gefunden werden.
Kritisch sieht der Thüringer Energieminister allerdings, dass der Zwang zur Direktvermarktung auch für Betreiber kleinerer Anlagen beibehalten werde und Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung, die über der Bagatellgrenze von zehn Kilowatt liegen, nicht im erhofften Maße von der EEG-Umlage befreit worden seien. Die jetzt vorgeschlagenen 30 Prozent – ab 2017 dann 40 Prozent – liegen deutlich über den bisher diskutierten 15 Prozent für den Eigenstromverbrauch in der Industrie, sagte Höhn. Zwar sei es grundsätzlich richtig, die bisherige Ungleichbehandlung zwischen privat und gewerblich genutztem Eigenstrom abzuschaffen. Dennoch hätte ich mir an dieser Stelle eine geringere Belastung gewünscht, so der Minister.