Fr, 20:50 Uhr
28.11.2014
Bürgermeister meldet sich zu Wort
Die Stadtverwaltung verschickt derzeit Bescheide über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Zum Beispiel bieten derzeitig über Postwurfsendungen Rechtsanwälte den betroffenen Bürgern Hilfe bei Widersprüchen an. Bürgermeister Thomas Spielmann möchte dazu Folgendes anmerken:....
Am 07.04.2011 ist die 7. Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Kraft getreten. Damit wurden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Zunächst haben sich Stadt und Stadtrat geweigert, dies umzusetzen. Nach einem Beanstandungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld jedoch musste am 25.04.2012 vom damaligen Bürgermeister und Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur rückwirkenden Erhebung gefasst werden. Dieser Beschluss wird derzeit von der Stadtverwaltung umgesetzt.
Die von manchem Rechtsanwalt vorgebrachten Einwände entsprechen oft nicht den gesetzlichen Bestimmungen. So ist zum Beispiel der Hinweis auf eine mögliche Verjährung falsch. Diese beginnt vier Jahre nach dem im §21 a Absatz 10 des Thüringer Kommunalabgabengesetz festgelegten Stichtag vom 31.12.2011. Ebenso vage sind Hinweise auf eine mögliche Gesetzesänderung durch eine neue Regierung in Thüringen. Heute gilt die beschriebene Gesetzeslage, ein abweichen davon aufgrund von Annahmen für die Zukunft ist einer Behörde, gleich welcher, nicht möglich.
Für Fragen zu den Bescheiden steht im Bauamt Andrea Klingebiel sehr gern zur Verfügung. Wir bitten Bürger, dieses Beratungsangebot zu nutzen.
Autor: enAm 07.04.2011 ist die 7. Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Kraft getreten. Damit wurden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Zunächst haben sich Stadt und Stadtrat geweigert, dies umzusetzen. Nach einem Beanstandungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld jedoch musste am 25.04.2012 vom damaligen Bürgermeister und Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur rückwirkenden Erhebung gefasst werden. Dieser Beschluss wird derzeit von der Stadtverwaltung umgesetzt.
Die von manchem Rechtsanwalt vorgebrachten Einwände entsprechen oft nicht den gesetzlichen Bestimmungen. So ist zum Beispiel der Hinweis auf eine mögliche Verjährung falsch. Diese beginnt vier Jahre nach dem im §21 a Absatz 10 des Thüringer Kommunalabgabengesetz festgelegten Stichtag vom 31.12.2011. Ebenso vage sind Hinweise auf eine mögliche Gesetzesänderung durch eine neue Regierung in Thüringen. Heute gilt die beschriebene Gesetzeslage, ein abweichen davon aufgrund von Annahmen für die Zukunft ist einer Behörde, gleich welcher, nicht möglich.
Für Fragen zu den Bescheiden steht im Bauamt Andrea Klingebiel sehr gern zur Verfügung. Wir bitten Bürger, dieses Beratungsangebot zu nutzen.