Fr, 13:04 Uhr
12.12.2014
Besseren Schutz vor Legal Highs gefordert
Thüringens Innenminister Dr. Holger Poppenhäger fordert einen besseren Schutz vor psychoaktiven Substanzen. Er begrüßte heute in Köln einen Beschluss der Innenministerkonferenz, in dem die Bundesregierung zu einer entsprechenden Initiative aufgefordert wird....
Obwohl von diesen so genannten ´Legal Highs` gerade für Jugendliche und junge Erwachsene große Gefahren ausgehen, sind den Strafverfolgungsbehörden oft die Hände gebunden, erklärte Poppenhäger. Konsumenten dieser Rauschmittel drohten unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren.
Poppenhäger verwies auf einen aktuellen Fall im Raum Eisenach. Dort mussten am Montagabend zwei 14 und 15 Jahre alte Jungen in die Klinik eingeliefert werden, nachdem sie mit Legal Highs versetzten Tee getrunken hatten. Die verharmlosend als Kräutermischung getarnten Substanzen hatten sie nach bisherigen Erkenntnissen im Internet erworben. Dieser erschütternde Fall zeigt, wie leicht selbst Kinder an die gefährlichen Stoffe gelangen und wie unkalkulierbar das Risiko für die Konsumenten ist, betonte der Minister.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 werden so genannte Legal Highs in der Regel nicht mehr durch die Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfasst. Dem Urteil zufolge stellen sie keine Arzneimittel dar, da sie nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen. Ziel ist daher eine gesetzliche Anpassungen, um die Bevölkerung vor den neuen psychoaktiven Substanzen wirksam zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern.
Möglich ist aus Sicht der Innenministerkonferenz zum Beispiel eine Regelung, die nicht wie bislang nur Einzelsubstanzen, sondern weitergehend bestimmte Stoffgruppen in den Blick nimmt. Damit könnte der Wettlauf zwischen immer neuen Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen Erfassung beendet werden. Mit einer naturwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Regelung muss verhindert werden, dass Veränderungen der chemischen Zusammensetzung von neuen psychoaktiven Substanzen zu einem Leerlaufen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen führen, betonte Poppenhäger.
Autor: enObwohl von diesen so genannten ´Legal Highs` gerade für Jugendliche und junge Erwachsene große Gefahren ausgehen, sind den Strafverfolgungsbehörden oft die Hände gebunden, erklärte Poppenhäger. Konsumenten dieser Rauschmittel drohten unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren.
Poppenhäger verwies auf einen aktuellen Fall im Raum Eisenach. Dort mussten am Montagabend zwei 14 und 15 Jahre alte Jungen in die Klinik eingeliefert werden, nachdem sie mit Legal Highs versetzten Tee getrunken hatten. Die verharmlosend als Kräutermischung getarnten Substanzen hatten sie nach bisherigen Erkenntnissen im Internet erworben. Dieser erschütternde Fall zeigt, wie leicht selbst Kinder an die gefährlichen Stoffe gelangen und wie unkalkulierbar das Risiko für die Konsumenten ist, betonte der Minister.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 werden so genannte Legal Highs in der Regel nicht mehr durch die Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfasst. Dem Urteil zufolge stellen sie keine Arzneimittel dar, da sie nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen. Ziel ist daher eine gesetzliche Anpassungen, um die Bevölkerung vor den neuen psychoaktiven Substanzen wirksam zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern.
Möglich ist aus Sicht der Innenministerkonferenz zum Beispiel eine Regelung, die nicht wie bislang nur Einzelsubstanzen, sondern weitergehend bestimmte Stoffgruppen in den Blick nimmt. Damit könnte der Wettlauf zwischen immer neuen Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen Erfassung beendet werden. Mit einer naturwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Regelung muss verhindert werden, dass Veränderungen der chemischen Zusammensetzung von neuen psychoaktiven Substanzen zu einem Leerlaufen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen führen, betonte Poppenhäger.