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Sa, 13:56 Uhr
18.04.2015

Verordnung neu zu Naturdenkmalen

Nach der Unterzeichnung der Verordnung über die Naturdenkmale durch Landrat Werner Henning und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt ist die neue Verordnung über die Naturdenkmale in Kraft getreten...

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Naturdenkmale vom 22.11.2001 außer Kraft, teilte das Landratsamt mit. Die neue Verordnung enthält insgesamt 150 Naturdenkmale wovon 139 allein Baumnaturdenkmale sind.

Weitere Schutzobjekte sind Quellen, Wasserfälle und Felsformationen. Der Verordnungstext mit der Auflistung der Naturdenkmale liegt beim Landkreis Eichsfeld, Untere Naturschutzbehörde, Leinegasse 11 in Heilbad Heiligenstadt sowie in allen Verwaltungsgemeinschaften und Stadtverwaltungen des Landkreises Eichsfeld zur Einsichtnahme und Information vor.
Autor: en

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