Fr, 17:07 Uhr
22.05.2015
Jetzt für ein Austauschjahr in die USA
Abgeordneter Manfred Grund wirbt für das 33. Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) 2016/17. Er ist bestrebt, wieder die Patenschaft für eine Schülerin bzw. einen Schüler oder eine junge Berufstätige bzw. einen Auszubildenden zu übernehmen....
Verständnis braucht Begegnung. Schon seit 1983 existiert das Jugendaustauschprogramm des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika und des Deutschen Bundestages, bei dem sich auch der Nordthüringer Abgeordnete Manfred Grund viele Jahre engagiert und für Jugendliche aus dem Wahlkreis 189 die Patenschaft übernimmt. Er betreute Dutzende Jugendliche aus Deutschland und den USA.
Nach 31 Jahren hat der US-Congress jedoch erstmals seine Mittel für das PPP gekürzt. Wie hoch die Anzahl der Teilnehmer 2016 sein kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Die jungen Teilnehmer stellen sich sowieso unbekannten Herausforderungen und übernehmen gleichzeitig eine wichtige Rolle als junge Botschafter. Durch das Leben in einer ungewohnten Umgebung lernen sie eine Menge über das Partnerland und ihre gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und betrachten auch die eigene Heimat plötzlich mit anderen Augen, sagt Manfred Grund.
Das Programm bietet für Schülerinnen und Schüler sowie für junge Berufstätige und Auszubildende einen einjährigen Aufenthalt mit Schulbesuch und Unterbringung in gastgebenden Familien. Damit der Austausch nicht einseitig bleibt, kommen zur gleichen Zeit amerikanische Jugendliche nach Deutschland und nehmen hier an dem Programm teil.
Zum PPP gehören die Reise- und Programmkosten für einen Hin- und Rückflug sowie eine Versicherung, nicht aber Taschengeld.
Deutsche Schülerinnen und Schüler besuchen während des Jahres eine amerikanische High-School, junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte und absolvieren ein Praktikum in einem Betrieb.
Weil das PPP regelmäßig auf großes Interesse trifft, muss sich jeder Bewerber einem strengen Auswahlverfahren stellen. Regionale Komitees prüfen die Eignung der Bewerber. Gefragt sind Sprachsicherheit, eine physische und psychische Konstitution, ein Jahr lang in der Fremde bestehen zu können, gute schulische Leistungen sowie die Fähigkeit, Deutschland im Ausland würdig vertreten zu können und über Kultur, Geschichte und das politische System kompetent Auskunft zu geben.
Bewerbungen für das Austauschjahr 2016/17 sind ab sofort möglich. Bewerbungsschluss ist der 11. September 2015. Manfred Grund gibt dazu folgende Informationen:
Bewerben dürfen sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Deutschland und guten schulischen Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2016) sollten sie mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sein.
Das Programm bietet auch Plätze für junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in Deutschland an, die bis zur Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Stichtag: 31. Juli 2016). Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Berufe aus dem medizinischen oder kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen können deshalb nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen dazu erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Jugendliche, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen sicherstellen, dass die Dienstzeit nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche nur selbst direkt online oder per Post mit der Bewerbungskarte unter https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20081550.pdf oder aus einem Wahlkreisbüro von Manfred Grund (siehe Adressen).
Bitte beachten Sie, dass es für Schüler und Berufstätige unterschiedliche Formulare gibt. Schülerinnen und Schüler, die sich postalisch bewerben wollen, müssen die grüne Bewerberkarte ausgefüllt an die für den Wahlkreis 189 zuständige Auswahlorganisation AFS in Hamburg schicken. Online können sie sich unter www.bundestag.de/ppp bewerben.
Junge Berufstätige schicken die orange Bewerberkarte an die Austauschorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Um sich online zu bewerben, besuchen Sie bitte die Seite www.giz.de/usappp.
Bewerbungsschluss ist der 11. September 2015 (Posteingang).
Ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Autor: enVerständnis braucht Begegnung. Schon seit 1983 existiert das Jugendaustauschprogramm des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika und des Deutschen Bundestages, bei dem sich auch der Nordthüringer Abgeordnete Manfred Grund viele Jahre engagiert und für Jugendliche aus dem Wahlkreis 189 die Patenschaft übernimmt. Er betreute Dutzende Jugendliche aus Deutschland und den USA.
Nach 31 Jahren hat der US-Congress jedoch erstmals seine Mittel für das PPP gekürzt. Wie hoch die Anzahl der Teilnehmer 2016 sein kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Die jungen Teilnehmer stellen sich sowieso unbekannten Herausforderungen und übernehmen gleichzeitig eine wichtige Rolle als junge Botschafter. Durch das Leben in einer ungewohnten Umgebung lernen sie eine Menge über das Partnerland und ihre gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und betrachten auch die eigene Heimat plötzlich mit anderen Augen, sagt Manfred Grund.
Das Programm bietet für Schülerinnen und Schüler sowie für junge Berufstätige und Auszubildende einen einjährigen Aufenthalt mit Schulbesuch und Unterbringung in gastgebenden Familien. Damit der Austausch nicht einseitig bleibt, kommen zur gleichen Zeit amerikanische Jugendliche nach Deutschland und nehmen hier an dem Programm teil.
Zum PPP gehören die Reise- und Programmkosten für einen Hin- und Rückflug sowie eine Versicherung, nicht aber Taschengeld.
Deutsche Schülerinnen und Schüler besuchen während des Jahres eine amerikanische High-School, junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte und absolvieren ein Praktikum in einem Betrieb.
Weil das PPP regelmäßig auf großes Interesse trifft, muss sich jeder Bewerber einem strengen Auswahlverfahren stellen. Regionale Komitees prüfen die Eignung der Bewerber. Gefragt sind Sprachsicherheit, eine physische und psychische Konstitution, ein Jahr lang in der Fremde bestehen zu können, gute schulische Leistungen sowie die Fähigkeit, Deutschland im Ausland würdig vertreten zu können und über Kultur, Geschichte und das politische System kompetent Auskunft zu geben.
Bewerbungen für das Austauschjahr 2016/17 sind ab sofort möglich. Bewerbungsschluss ist der 11. September 2015. Manfred Grund gibt dazu folgende Informationen:
Bewerben dürfen sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Deutschland und guten schulischen Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2016) sollten sie mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sein.
Das Programm bietet auch Plätze für junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in Deutschland an, die bis zur Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Stichtag: 31. Juli 2016). Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Berufe aus dem medizinischen oder kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen können deshalb nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen dazu erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Jugendliche, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen sicherstellen, dass die Dienstzeit nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche nur selbst direkt online oder per Post mit der Bewerbungskarte unter https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20081550.pdf oder aus einem Wahlkreisbüro von Manfred Grund (siehe Adressen).
Bitte beachten Sie, dass es für Schüler und Berufstätige unterschiedliche Formulare gibt. Schülerinnen und Schüler, die sich postalisch bewerben wollen, müssen die grüne Bewerberkarte ausgefüllt an die für den Wahlkreis 189 zuständige Auswahlorganisation AFS in Hamburg schicken. Online können sie sich unter www.bundestag.de/ppp bewerben.
Junge Berufstätige schicken die orange Bewerberkarte an die Austauschorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Um sich online zu bewerben, besuchen Sie bitte die Seite www.giz.de/usappp.
Bewerbungsschluss ist der 11. September 2015 (Posteingang).
Ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.