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Mo, 16:13 Uhr
01.06.2015

Annahme der Bioabfälle im Landkreis angelaufen

Die Annahme von Bioabfällen an den eingerichteten Annahmestellen im Landkreis ist angelaufen. Die Anlieferung ist bereits an folgenden Standorten möglich:...

-Gemeinde Reinholterode, Lehmkuhle (Am Sportplatz)
- Gemeinde Schimberg, OT Ershausen, Am Bahnhof 9 (Bauhof am ehemaligen Bahnhof)
- Gemeinde Lenterode, ehemalige Deponie
- Gemeinde Teistungen, OT Teistungen, Duderstädter Straße 5 (Bauhof)
- Landgemeinde „Am Ohmberg“, OT Großbodungen, Am Ölgraben (Bauhof im Gewerbegebiet)
- Betriebshof EW Entsorgung, Wachstädter Straße 1-5, Dingelstädt
- Stadt Dingelstädt, Bauhof, Hestelweg 9
- Gemeinde Marth, Burgwälder Straße 2
- Landgemeinde Sonnenstein, OT Weißenborn-Lüderode (ehemaliger Bauhof)
-; Stadt Heilbad Heiligenstadt, Gelände Flinsberger Straße
- Stadt Leinefelde-Worbis OT Leinefelde, Breitenhölzer Straße 47 (ehemalige Straßenmeisterei)
- Stadt Leinefelde-Worbis OT Worbis, Am Stadion

Zur Anlieferung kann weiterhin die Kleinanlieferstation Beinrode (An der B247, Beinrode) genutzt werden.

Die Annahmestellen sind jeweils von Freitag 15.00 - 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 - 15.00 Uhr (mit Ausnahme der Feiertage) geöffnet.

Eine weitere Annahmestelle in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue soll eingerichtet werden. Sobald dies erfolgt ist, wird hierüber zeitnah informiert.

An den genannten Sammelstellen können die im häuslichen Bereich entstehenden Bioabfälle unentgeltlich abgegeben werden. Hierfür stehen jeweils drei Sammelbehälter zur Verfügung: für Baum- und Strauchschnitt, für Grünschnitt sowie für Nahrungsmittel- und Küchenabfälle.

Die separate Befüllung gewährleistet, dass die verschiedenen Abfälle einer nachhaltigen und ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden können.

Für Nahrungsmittel- und Küchenabfälle sind künftig kostenfrei Bioabfallbeutel an den Annahmestellen erhältlich. Diese bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen, die sich rasch und umweltschonend zersetzen. Sie bieten den Vorteil, direkt mit im Container entsorgt werden zu können.

Die Möglichkeit der Eigenkompostierung auf den privaten Grundstücken bleibt dabei weiterhin bestehen.
Autor: en

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