Mo, 18:11 Uhr
01.06.2015
ÖPP geht zu Lasten der Steuerzahler
Zu den Ankündigungen, die Ortsumgehungen der B247 zwischen Kallmerode und Großengottern als so genanntes ÖPP-Projekt zu realisieren, erklärt Michael Hoffmeier, Kreistagsmitglied im Landkreis Eichsfeld:....
"Dass der Bundesverkehrsminister Dobrindt jetzt auf öffentlich-private Partnerschafts-Projekte (ÖPP) beim Straßenbau setzt, ist Ausdruck seiner Unbelehrbarkeit und Konzeptionslosigkeit. Obwohl der Bundesrechnungshof mehrfach festgestellt hat, dass ÖPP gegenüber der sonst üblichen Haushaltsfinanzierung deutlich teurer ist, hält er starrsinnig daran fest.
Bei ÖPP muss die Renditeerwartung der privaten Investoren bedient werden, sonst findet sich niemand, der das umsetzt. Außerdem folgt diese Beschaffungsvariante bei Bundesfernstraßen dem Prinzip 'baue heute, zahle später'. Der private Konzessionsnehmer finanziert sich dabei über die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die im betreffenden Streckenabschnitt – im Falle der B 247 also zwischen Kallmerode und Großengottern – anfallen, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Dazu kommt meist eine Anschubfinanzierung durch den Bund. Mit jedem ÖPP-Vorhaben wird die Einnahmebasis der Lkw-Maut über etwa dreißig Jahre geschmälert. Würde der Bund die Projekte nach Nutzen klar priorisieren, dann müsste er sich nicht an den Strohhalm ÖPP klammern, der der Allgemeinheit dann teuer zu stehen kommt.
Herr Grund MdB irrt in seiner jüngst geäußerten Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit als ÖPP-Vorhaben bei der B 247 durch den Bundesrechnungshof geprüft wird. Der Bundesrechnungshof hat grundsätzlich bei bereits realisierten Vorhaben festgestellt, dass der Bund und damit die Bürgerinnen und Bürger am Ende feste draufzahlen.
Die projektbezogene Prüfung der Wirtschaftlichkeit macht nämlich nicht der Rechnungshof, sondern die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (kurz VIFG) des Bundes, und ist gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für den Bau. Das schreibt die Bundeshaushaltsordnung vor.
Und dann muss sich auch erst noch zeigen, ob private Investoren dieses Vorhaben als interessante Investitionsmöglichkeit ansehen. Sollte sich ein Investor finden, gehen durch dieses Verfahren mit der anschließend notwendigen hochkomplexen Vertragsgestaltungen zwei zusätzliche Jahre ins Land, bevor gebaut werden kann."
Michael Hoffmeier
Autor: en"Dass der Bundesverkehrsminister Dobrindt jetzt auf öffentlich-private Partnerschafts-Projekte (ÖPP) beim Straßenbau setzt, ist Ausdruck seiner Unbelehrbarkeit und Konzeptionslosigkeit. Obwohl der Bundesrechnungshof mehrfach festgestellt hat, dass ÖPP gegenüber der sonst üblichen Haushaltsfinanzierung deutlich teurer ist, hält er starrsinnig daran fest.
Bei ÖPP muss die Renditeerwartung der privaten Investoren bedient werden, sonst findet sich niemand, der das umsetzt. Außerdem folgt diese Beschaffungsvariante bei Bundesfernstraßen dem Prinzip 'baue heute, zahle später'. Der private Konzessionsnehmer finanziert sich dabei über die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die im betreffenden Streckenabschnitt – im Falle der B 247 also zwischen Kallmerode und Großengottern – anfallen, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Dazu kommt meist eine Anschubfinanzierung durch den Bund. Mit jedem ÖPP-Vorhaben wird die Einnahmebasis der Lkw-Maut über etwa dreißig Jahre geschmälert. Würde der Bund die Projekte nach Nutzen klar priorisieren, dann müsste er sich nicht an den Strohhalm ÖPP klammern, der der Allgemeinheit dann teuer zu stehen kommt.
Herr Grund MdB irrt in seiner jüngst geäußerten Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit als ÖPP-Vorhaben bei der B 247 durch den Bundesrechnungshof geprüft wird. Der Bundesrechnungshof hat grundsätzlich bei bereits realisierten Vorhaben festgestellt, dass der Bund und damit die Bürgerinnen und Bürger am Ende feste draufzahlen.
Die projektbezogene Prüfung der Wirtschaftlichkeit macht nämlich nicht der Rechnungshof, sondern die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (kurz VIFG) des Bundes, und ist gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für den Bau. Das schreibt die Bundeshaushaltsordnung vor.
Und dann muss sich auch erst noch zeigen, ob private Investoren dieses Vorhaben als interessante Investitionsmöglichkeit ansehen. Sollte sich ein Investor finden, gehen durch dieses Verfahren mit der anschließend notwendigen hochkomplexen Vertragsgestaltungen zwei zusätzliche Jahre ins Land, bevor gebaut werden kann."
Michael Hoffmeier