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Fr, 18:44 Uhr
12.06.2015

Das Netz vergisst nichts...

Mit wenigen Klicks sind in sozialen Netzwerken schnell Spott und Häme über Freunde und Kollegen oder ein grenzwertiger Witz gepostet....

Die Grenzen zur Strafbarkeit werden hier leicht überschritten, ohne dass es den Verfassern zum einen bewusst ist, zum anderen fühlen sich viele Nutzer bei negativen Posts und Kommentaren im Schutz des Internet anonym und sicher. Dass gerade bei Facebook & Co. aber unschöne Äußerungen von einer breiten Masse wahrnehmbar und häufig nicht mehr zu löschen sind, wird leicht vergessen.

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So erging es auch einer 16-jährigen Göttingerin, die in einer öffentlichen Facebook- Gruppe ihr angeblich noch "ungeborenes Kind" zum Verkauf / Tausch angeboten hatte. Es folgte eine Flut an aufgebrachten Kommentaren, kurz darauf wurde die 16-jährige aus der Gruppe rausgeworfen. Was von der Jugendlichen als Scherz gedacht war, zog in der Konsequenz polizeiliche Ermittlungen nach sich, so dass sie sich nun wegen Verdachts des Kinderhandels gem. § 236 StGB verantworten muss.

Jacqueline Emmermann vom Präventionsteam der Polizei Göttingen gibt hierzu folgende Hinweise:

Das Netz vergisst nichts. Auch gelöschte Bilder oder Kommentare lassen sich mit ein paar Klicks schnell wieder herstellen. Das Netz kennt keine Anonymität. Jeder hinterlässt seine individuellen Spuren im Internet.

Erst Denken dann Posten! - Unbedachte Äußerungen oder das Hochladen von Bildern erfüllen oftmals Straftatbestände wie bspw. Beleidigungen, Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz (Bilder werden ohne Einverständnis des Betroffenen veröffentlicht), Verleumdung, Üble Nachrede etc. und können in der virtuellen Welt genauso wie im realen Leben ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen und mit hohen Schadensersatzansprüchen verbunden sein.

Sichern Sie als Opfer Beweise und machen Sie einen Screenshot der betreffenden Seite. Melden Sie den Vorfall an den Betreiber des Forums und lassen den Post löschen. Erwirken Sie eine Unterlassungserklärung vom Täter, Erstatten Sie ggf. Anzeige bei der Polizei.
Autor: en

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