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Mi, 12:36 Uhr
22.07.2015

Für Familien kein guter Tag

Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig hat gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Im Eichsfeld gibts dafür Kritik....

Es gab damit der Klage der Freien und Hansestadt Hamburg Recht, dass der Bund für die Einführung des Betreuungsgeldes nicht zuständig ist. „Bis zu einer
neuen rechtlichen Regelung wird das Betreuungsgeld aber noch weiter gezahlt, und dies ist vielleicht noch das Positive an der Entscheidung“, so Christina Tasch, MdL.

„450.000 Familien in Deutschland haben allein in diesem Jahr das Betreuungsgeld beantragt und damit ist doch ersichtlich, dass die Eltern auch diese Betreuungsform annehmen“, so die Kreisvorsitzende der CDU Eichsfeld. „Obwohl der Termin zur Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe schon länger bekannt war, hat die Thüringer Landesregierung erst noch das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Nun stehen Familien, die sich für eine Erziehung ihrer Kleinkinder zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr zu Hause entschieden haben, vor einer Ungleichbehandlung und neuen Herausforderungen“.

Gerade im Eichsfeld haben ja viele Mütter für die Beibehaltung des Landeserziehungsgeldes gestritten und eine Petition erst möglich gemacht. „Ihnen gilt
unser großer Dank und ich hoffe, dass ihr Einsatz nicht ganz umsonst gewesen ist. Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen in Thüringen ein Beispiel an Bayern nehmen, die schon vor der Urteilsverkündung eine Weiterzahlung des Betreuungsgeldes angekündigt hatten“, so Christina Tasch abschließend.
Autor: en

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