Egal, wie hungrig die Grillgesellschaft aufeinandertrifft - vom Gebrauch flüssiger Brandbeschleuniger sollte sie absehen. Benzin oder Spiritus verbrennen beim Anzünden des Grills explosionsartig und können meterhohe Stichflammen verursachen. Obwohl verboten, werden diese Substanzen häufig genutzt und sind die Hauptursache für Unfälle...
Stichflammen, Fettspritzer oder Funkenflug können in Sekundenschnelle zu Verletzungen führen (Foto: HDI)
Extreme Vorsicht ist geboten, wenn Kinder mit von der Partie sind. Ob Stichflamme, Fettspritzer oder Funkenflug - Kinder stehen oft in Gesichtshöhe an der Grillstation und können durch eine Brandverletzung lebenslang entstellt werden.
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Die bessere Lösung: trockenes Holz stapeln, damit sich die Kohle schneller entzündet Als Alternative empfehlen sich feste Grillanzünder und elektrische Anzündhilfen, die in Bau- oder Supermärkten erhältlich sind.
Tipps für eine gelungene Grillparty:
Grill auf Standsicherheit überprüfen und auf nicht brennbarem Untergrund aufstellen
Nur feste Grillanzünder oder elektrische Anzündhilfen verwenden
Kinder und Haustiere in angemessenem Abstand zum Grill halten
Schutzhandschuhe und lange Grillzangen zum Schutz vor Verbrennungen durch Fettspritzer benutzen
Grillfeuer niemals aus dem Auge lassen: Schnell entsteht bereits durch eine kleine Windböe Funkenflug
Löschmittel wie einen Eimer Sand oder eine Löschdecke bereithalten
Glut erst entsorgen, wenn sie vollständig ausgekühlt ist
Wer den Grill nicht sachgemäß bedient und beaufsichtigt, ist für Schäden verantwortlich, die anderen hierdurch passieren - von der verrußten Hauswand bis hin zum Personenschaden. Zumindest vor den finanziellen Folgen kann man sich aber schützen.
Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG erläutert: "Beispielsweise trägt die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Heilbehandlungskosten für eine verletzte Person. Zudem kommt sie für das Schmerzensgeld auf und gleicht Verdienstausfälle aus."
Persönliche Schäden können mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Diese zahlt Heilmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, und sie bietet bei bleibenden Schäden auch eine Invaliditätsleistung. "Wenn vereinbart, übernimmt sie die Kosten für unfallbedingte, kosmetische Operationen", ergänzt Manekeller. Das Besondere: Eine private Unfallversicherung leistet auch, wenn bereits Geld aus anderen Versicherungen fließt.