Di, 21:50 Uhr
29.11.2016
Zur Gebietsreform
Was gegen eine Gebietsreform und Zwangsfusion spricht
Die geplante Gebietsreform, die eine Zwangsfusion des Landkreises Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich- Kreis vorsieht, ist abzulehnen, weil sie keine Effizienzsteigerung bringt, kein Geld spart und den Bürger von Politik entfremdet. All das wollen wir nicht, sagte Thadäus König auf der Sonderkreistagsitzung in der vergangenen Woche in Heilbad Heiligenstadt....
"..... Wir sagen deutlich: Wir wollen das Vorschaltgesetz kippen, weil wir es für rechtswidrig halten!
In §1 (1) des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 ist die Zielstellung der Gebietsreform in Thüringen definiert. Er besagt: 'Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen.'
Dieser Zielstellung wird die Landesregierung mit ihrem auf dem von Prof. Dr. Jörg Bogumil erstellten Gutachten mit dem Titel 'Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen' beruhendem Vorschlag einer Zusammenlegung des Landkreises Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich- Kreis in keiner Weise gerecht.
Vielmehr zerstört sie damit einen der leistungsstärksten Thüringer Landkreise, der über vorbildliche Organisationsstrukturen und eine hohe Effizienz verfügt.
Der Hauptgrund, warum die gewünschte Zielstellung der Landesregierung nicht erreicht wird, liegt darin, dass die gesamte Argumentation der Landesregierung, die sich im Vorschaltgesetz wiederfindet, einzig und alleine auf der Annahme beruht, dass Effizienz und Wirtschaftlichkeit nur auf Einwohnerzahlen und Fläche beruhen.
Diese statistische Interpretation ist allerdings lediglich eine Behauptung, die wissenschaftlich und durch tatsächliche Erfahrungswerte nicht erwiesen ist.
Dies zeigt auch ein Beispiel aus Thüringen:
Der Landkreis Eichsfeld ist effizient, leistungsstark und verfügt seit Jahren über ausgeglichene Haushalte, das von der Einwohnerzahl doppelt so große Erfurt hingegen nicht!
An dieser Stelle möchte ich eine kürzlich veröffentlichte Studie des Dresdner Ifo-Instituts nennen, welche die Gebietsreformen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommer untersucht hat. Mdr aktuell hat heute über die Studie mit dem Titel Gebietsreformen nutzlos und gefährlich berichtet.
Hier heißt es:
1. Keine Einsparungen
Mythos Nummer eins: Gebietsreformen bringen Einsparungen. Gerade in Sachsen, so Rösel, hätten sich diese Erwartungen nicht erfüllt: 'Wir haben in einer Studie auch selbst untersucht: Gab’s da Einsparungen? Wir haben keine finden können.' Das decke sich mit dem, was die Verantwortlichen vor Ort in den Kreisen sagten.
Der Ökonom kennt auch den Grund: Das meiste Geld geben Landkreise für Sozialleistungen aus. Ausgaben, die sich nach der Zahl der Bedürftigen richten. 'Das sind alles Bereiche, in denen keine großen Einsparungen möglich sind. Von daher reduziert sich der Bereich, in dem man Einsparungen überhaupt haben könnte, auf ein Minimum.'
2. Keine effizienteren Verwaltungen
Mythos Nummer zwei: Die Verwaltung wird effizienter, wenn die Zahl der Kreise und Gemeinden sinkt. Stimmt nicht, hält der ifo-Wissenschaftler dagegen und führt das Beispiel Bauanträge an, die Verwaltungsmitarbeiter auf dem Tisch liegen haben. 'Die Zahl der bearbeiteten Anträge je Vollzeitstelle haben nichts mit der Größe der Verwaltung zu tun, sie sind völlig unabhängig davon. Also es gibt nur wenig Hinweise darauf, bis gar keine eigentlich, dass Größe etwas mit Effizienz zu tun hat.'
Ergebnis:
- Keine Einsparungen, keim mehr an Effizienz
Des Weiteren werden dramatische Auswirkungen für die Demokratische Teilhabe und die Bürgerzufriedenheit genannt:
1. Bürger fühlen sich in ihrem Landkreis nicht mehr zu Hause
2. Gemeinden sind nicht mehr im Kreistag repräsentiert
3. Wahlbeteiligung sinkt
4. Wahl populistischer Partei steigt an
Doch nicht nur das ifo Institut warnt vor den Auswirkungen von Gebietsreformen. Nennen möchte an dieser Stelle den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, der am Wochenende seinen Thüringer Genossen die Leviten gelesen hat. Er sagt, dass es einfach falsch ist, sich nur an Statistik und Demografie zu orientieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben den genannten Argumenten halten wir das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform für rechtwidrig, weil:
1. es auf Bevölkerungsprognosen in 20 Jahren beruht, die kaum exakt zu vollziehen sind. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass der Landkreis Eichsfeld thüringenweit den höchsten Anteil an unter 6-jährigen und an 6-15 Jährigen besitzt. Ebenfalls verfügt das Eichsfeld deutschlandweit über die höchste Rückkehrer Quote.
2. dem Landkreis Eichsfeld nur Nachteile entstehen (Kreisumlage, Schulden, Bürgerferne, Verlust Kreissitz)
Hier möchte ich aus dem Bogumil Gutachten zitieren: "Beide neuen Nordkreise werden durch die größeren Gebietseinheiten ihre Effektivität steigern können. Deshalb macht es auch Sinn, gerade die strukturschwächeren Kreise bewusst größer zu gestalten, da dadurch die Effekte der Gebietsreform potentiell stärker sind.
Dennoch sollten diese Kreise aufgrund ihrer relativen Strukturschwäche im Thüringenvergleich ähnlich wie der neue Kreis im Osten durch strukturbegleitende Hilfen im Rahmen der Gebietsreform besonders unterstützt werden, da diese drei Kreise im Vergleich mit den anderen fünf Gebietseinheiten eine schlechtere Ausgangssituation haben.
Aus einem der leistungsstärksten Landkreise Thüringens, dem Landkreis Eichsfeld, würde somit durch Fusion mit dem Unstrut-Hainich-Kreis einer der drei schwächsten Landkreise Thüringens mit einer schlechteren Ausgangsposition gegenüber anderen Thüringer Landkreisen werden. Diese Entwicklung ist entschieden abzulehnen.
Des Weiteren halten wir das Vorschaltgesetz für rechtswidrig, weil keine Anhörung des Kreistages bzw. des Landkreises Eichsfeld stattgefunden hat und der Kreistagsbeschluss zur Gebietsreform vom 2. März 2016 missachtet wurde. Auch eine Freiwilligkeitsphase für freiwillige Zusammenschlüssen von Landkreisen hat nicht existiert....."
(Aus der Rede von Thadäus König zur Sonderkreissitzung in Heilbad Heiligenstadt)
Autor: en"..... Wir sagen deutlich: Wir wollen das Vorschaltgesetz kippen, weil wir es für rechtswidrig halten!
In §1 (1) des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 ist die Zielstellung der Gebietsreform in Thüringen definiert. Er besagt: 'Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen.'
Dieser Zielstellung wird die Landesregierung mit ihrem auf dem von Prof. Dr. Jörg Bogumil erstellten Gutachten mit dem Titel 'Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen' beruhendem Vorschlag einer Zusammenlegung des Landkreises Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich- Kreis in keiner Weise gerecht.
Vielmehr zerstört sie damit einen der leistungsstärksten Thüringer Landkreise, der über vorbildliche Organisationsstrukturen und eine hohe Effizienz verfügt.
Der Hauptgrund, warum die gewünschte Zielstellung der Landesregierung nicht erreicht wird, liegt darin, dass die gesamte Argumentation der Landesregierung, die sich im Vorschaltgesetz wiederfindet, einzig und alleine auf der Annahme beruht, dass Effizienz und Wirtschaftlichkeit nur auf Einwohnerzahlen und Fläche beruhen.
Diese statistische Interpretation ist allerdings lediglich eine Behauptung, die wissenschaftlich und durch tatsächliche Erfahrungswerte nicht erwiesen ist.
Dies zeigt auch ein Beispiel aus Thüringen:
Der Landkreis Eichsfeld ist effizient, leistungsstark und verfügt seit Jahren über ausgeglichene Haushalte, das von der Einwohnerzahl doppelt so große Erfurt hingegen nicht!
An dieser Stelle möchte ich eine kürzlich veröffentlichte Studie des Dresdner Ifo-Instituts nennen, welche die Gebietsreformen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommer untersucht hat. Mdr aktuell hat heute über die Studie mit dem Titel Gebietsreformen nutzlos und gefährlich berichtet.
Hier heißt es:
1. Keine Einsparungen
Mythos Nummer eins: Gebietsreformen bringen Einsparungen. Gerade in Sachsen, so Rösel, hätten sich diese Erwartungen nicht erfüllt: 'Wir haben in einer Studie auch selbst untersucht: Gab’s da Einsparungen? Wir haben keine finden können.' Das decke sich mit dem, was die Verantwortlichen vor Ort in den Kreisen sagten.
Der Ökonom kennt auch den Grund: Das meiste Geld geben Landkreise für Sozialleistungen aus. Ausgaben, die sich nach der Zahl der Bedürftigen richten. 'Das sind alles Bereiche, in denen keine großen Einsparungen möglich sind. Von daher reduziert sich der Bereich, in dem man Einsparungen überhaupt haben könnte, auf ein Minimum.'
2. Keine effizienteren Verwaltungen
Mythos Nummer zwei: Die Verwaltung wird effizienter, wenn die Zahl der Kreise und Gemeinden sinkt. Stimmt nicht, hält der ifo-Wissenschaftler dagegen und führt das Beispiel Bauanträge an, die Verwaltungsmitarbeiter auf dem Tisch liegen haben. 'Die Zahl der bearbeiteten Anträge je Vollzeitstelle haben nichts mit der Größe der Verwaltung zu tun, sie sind völlig unabhängig davon. Also es gibt nur wenig Hinweise darauf, bis gar keine eigentlich, dass Größe etwas mit Effizienz zu tun hat.'
Ergebnis:
- Keine Einsparungen, keim mehr an Effizienz
Des Weiteren werden dramatische Auswirkungen für die Demokratische Teilhabe und die Bürgerzufriedenheit genannt:
1. Bürger fühlen sich in ihrem Landkreis nicht mehr zu Hause
2. Gemeinden sind nicht mehr im Kreistag repräsentiert
3. Wahlbeteiligung sinkt
4. Wahl populistischer Partei steigt an
Doch nicht nur das ifo Institut warnt vor den Auswirkungen von Gebietsreformen. Nennen möchte an dieser Stelle den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, der am Wochenende seinen Thüringer Genossen die Leviten gelesen hat. Er sagt, dass es einfach falsch ist, sich nur an Statistik und Demografie zu orientieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben den genannten Argumenten halten wir das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform für rechtwidrig, weil:
1. es auf Bevölkerungsprognosen in 20 Jahren beruht, die kaum exakt zu vollziehen sind. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass der Landkreis Eichsfeld thüringenweit den höchsten Anteil an unter 6-jährigen und an 6-15 Jährigen besitzt. Ebenfalls verfügt das Eichsfeld deutschlandweit über die höchste Rückkehrer Quote.
2. dem Landkreis Eichsfeld nur Nachteile entstehen (Kreisumlage, Schulden, Bürgerferne, Verlust Kreissitz)
Hier möchte ich aus dem Bogumil Gutachten zitieren: "Beide neuen Nordkreise werden durch die größeren Gebietseinheiten ihre Effektivität steigern können. Deshalb macht es auch Sinn, gerade die strukturschwächeren Kreise bewusst größer zu gestalten, da dadurch die Effekte der Gebietsreform potentiell stärker sind.
Dennoch sollten diese Kreise aufgrund ihrer relativen Strukturschwäche im Thüringenvergleich ähnlich wie der neue Kreis im Osten durch strukturbegleitende Hilfen im Rahmen der Gebietsreform besonders unterstützt werden, da diese drei Kreise im Vergleich mit den anderen fünf Gebietseinheiten eine schlechtere Ausgangssituation haben.
Aus einem der leistungsstärksten Landkreise Thüringens, dem Landkreis Eichsfeld, würde somit durch Fusion mit dem Unstrut-Hainich-Kreis einer der drei schwächsten Landkreise Thüringens mit einer schlechteren Ausgangsposition gegenüber anderen Thüringer Landkreisen werden. Diese Entwicklung ist entschieden abzulehnen.
Des Weiteren halten wir das Vorschaltgesetz für rechtswidrig, weil keine Anhörung des Kreistages bzw. des Landkreises Eichsfeld stattgefunden hat und der Kreistagsbeschluss zur Gebietsreform vom 2. März 2016 missachtet wurde. Auch eine Freiwilligkeitsphase für freiwillige Zusammenschlüssen von Landkreisen hat nicht existiert....."
(Aus der Rede von Thadäus König zur Sonderkreissitzung in Heilbad Heiligenstadt)