eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 15:13 Uhr
12.01.2017
Leinefelde-Worbis

Kindergartenbeiträge werden wieder erstattet

Am 23. Januar wird die Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis damit beginnen, rückwirkend für die Kinder, die 2015 eingeschult wurden, die Kindergartenbeiträge an die Eltern, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis und Kindergartenbeiträge an die Kindertagesstätten bezahlt haben, zu erstatten.....

Anzeige symplr (1)
Die Eltern der betreffenden Kinder brauchen vorerst keine weiteren Anträge zu stellen. Sie werden schriftlich von der Stadtverwaltung benachrichtigt.

Am 30. September 2014 hatte der Stadtrat die Richtlinie der Stadt Leinefelde-Worbis zur Einführung eines beitragsfreien regulär letzten Kindergartenjahres bis zum Eintritt in die Schule beschlossen. Diese Richtlinie hatte die Kreisverwaltung des Landkreises Eichsfeld beanstandet. Die Rückzahlung der Elternbeiträge musste von der Kommune daraufhin gestoppt werden.

Am 24. Mai 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar in zweiter Instanz entschieden, dass die Klage der Stadt Leinefelde-Worbis gegen den Beanstandungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld aufschiebende Wirkung hat. Es bestünden erhebliche Rechtmäßigkeitsbedenken gegen den Bescheid des Landratsamtes, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung.

Daraufhin hob die Kommunalaufsicht des Landkreises am 23. September 2016 ihren Beanstandungsbescheid vom 11. Februar 2015 wieder auf. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Weimar ist nicht die Kreisbehörde, sondern das Landesverwaltungsamt in diesem Fall die zuständige Behörde.

Die Kommunalaufsicht sieht den Rechtsstreit zwischen Stadt und Landkreis mit der Aufhebung ihres Beanstandungsbescheides als erledigt an, teilte sie der Stadt Ende September 2016 schriftlich mit.
Nathalie Hünger
Autor: en

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)