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Mi, 18:15 Uhr
08.03.2017
Duderstadt

SuedLink - Vorschlagskorridor - viele sind betroffen

Zwei Tage vor dem angekündigten Termin, nämlich schon gestern, haben die Unternehmen TenneT und TransnetBW bekannt gegeben, mit welchen durchgehenden Trassenkorridoren das Verfahren zur Bundesfachplanung für SuedLink begonnen werden soll...

In der Bürgerinformation am 21.11.2016 hatten die beiden Netzbetreiber – und gleichzeitig Vorhabenträger – das Projekt in der Eichsfeldhalle in Duderstadt vorgestellt.

Neben dem Zweck der Stromtrasse und den baufachlichen Fragen wurden insbesondere die seinerzeit ermittelten denkbaren Trassenkorridorsegmente im Untersuchungsgebiet erläutert. Neben einer Trasse im Leinetal bei Göttingen waren in Südniedersachsen zwei weitere Trassenkorridorsegmente aufgezeigt worden: Eines westlich an Duderstadt vorbei und eines nordöstlich um Duderstadt herum.

In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren haben die Vorhabenträger Gelegenheit eingeräumt, Stellungnahmen zu diesen Überlegungen abzugeben. Selbstverständlich hat sich die Stadt Duderstadt zu den beiden das Stadtgebiet berührenden Segmenten ausführlich und detailliert geäußert.

Dieser Korridor von 1 km Breite erreicht das Stadtgebiet nordwestlich von Mingerode, führt westlich an Mingerode vorbei, verläuft dann zwischen Mingerode und Duderstadt nach Osten, passiert die Deponie des Landkreises südlich und setzt sich in Richtung Ecklingerode bis zur Landesgrenze fort.

Der Vorschlagskorridor ist nun Gegenstand des Antrages nach § 6 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG). In diesen Teil des Bundesfachplanungsverfahrens wird das gesamte Trassenkorridornetz eingebracht, jedoch müssen laut Gesetz auch mögliche durchgehende Verläufe ermittelt werden, die sogenannten Vorschlagskorridore. Der Antrag wird nun von der Bundesnetzagentur geprüft.

Letztere wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien zu einer Antragskonferenz einladen, wo Verbände und Behörden ebenso wie alle Bürger die Möglichkeit haben, Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit sowie Alternativen vorzubringen. Auf dieser Grundlage legt die Bundesnetzagentur dann den sogenannten Untersuchungsrahmen fest – also vom Vorhabenträger für den Antrag nach § 8 NABEG vorzulegende Gutachten und Unterlagen zur gründlichen Untersuchung eines bestimmten Korridors.

Der Vorschlagskorridor ist also keine Vorfestlegung, denn bei der detaillierteren Prüfung kann sich auch eine veränderte Bewertung ergeben. Die getroffene Entscheidung hat erhebliche Bedeutung und Auswirkungen für Duderstadt. Eine Vielzahl von Grundstückseigentümern wird betroffen sein, land- und forstwirtschaftliche Flächen in erheblichem Umfang sind berührt.

Vorrangiges Interesse der Stadt Duderstadt, so Bürgermeister Wolfgang Nolte, ist es jetzt, eine abgestimmte Meinungsbildung mit den Landkreisen Göttingen und Eichsfeld, den Gemeinden und den weiteren zum Teil erheblich betroffenen Partnern herzustellen.
Autor: en

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