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Sa, 10:02 Uhr
15.09.2018
ADAC-Tipps

Bei Warnblinklicht nur Schrittgeschwindigkeit

Zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Bus: Der Schulunterricht in Hessen und Thüringen hat wieder begonnen und vor Schulbeginn bzw. nach Schulschluss sind auch wieder viele Busse mit Schulkindern unterwegs. Der ADAC gibt Tipps, was Autofahrer an (Schul-)Bushaltestellen beachten müssen...

Generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer vorsichtig daran vorbeifahren, wenn sie aussteigende Fahrgäste nicht behindern oder gefährden.

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An Schulbus-Haltestellen ist besondere Vorsicht geboten! Vor allem Schulanfänger, die zum ersten Mal selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in kleinen Gruppen den Bus und sind dabei oft so abgelenkt, dass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.

Sonderfall Warnblinklicht: An haltenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich getrennt ist, sowie für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften und für Haltebuchten.

Alejandro Melus, ADAC Verkehrsexperte erklärt: „An unfallgefährdeten Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie die Haltestelle ansteuern oder Fahrgäste ein-/aussteigen. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden!“

Gut zu wissen: Autofahrer müssen Schulbussen und Omnibussen beim Abfahren von Haltestellen eine schnelle Anfahrt ermöglichen. Das heißt, den Bus zügig in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.
Autor: red

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