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Mi, 09:07 Uhr
26.06.2019
Aktuelles aus dem Bundestag

Beratung zur Reform der Grundsteuer

Bis zum Jahresende muss die neue Regelung für die Grundsteuer ab 2025 im Bundesgesetzblatt stehen. Diese Auflage erfüllt der Deutsche Bundestag nach Worten des nordthüringischen Wahlkreisabgeordneten Manfred Grund, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in Berlin, mit drei Reformgesetzen, die in dieser Woche erstmals im Plenum debattiert werden....

Die Grundsteuer sichert einen Großteil der Einnahmen der Kommunen. Die bestehende Grundsteuer-Regelung gilt bis 2024 unverändert fort.

Manfred Grund  (Foto: Ralf Kothe) Manfred Grund (Foto: Ralf Kothe) "Die geplante Reform der Grundsteuer geht in die parlamentarische Beratung. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen", fasst Manfred Grund den Kompromiss zusammen.

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Damit könne auf unterschiedliche Gegebenheiten - etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen - flexibel eingegangen werden. Zudem wird ein "Wettbewerb der Modelle" ermöglicht. Die Union habe in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entstehe.

Abgeordneter Manfred Grund hebt hervor: "Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer."

Erforderlich ist die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat im Herbst.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Autor: ik

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