Di, 21:39 Uhr
23.07.2019
Kreissparkasse Eichsfeld
Urteil vom Mai erlaubt Vertragskündigungen
Die Kreissparkasse Eichsfeld kann die aktuelle Rechtsprechung nicht mehr außer Acht lassen – langfristige Ratensparverträge werden gekündigt. Sowohl Kunden als auch Banken werden aktuell stark vom anhaltenden Niedrigzinsumfeld belastet.....
Bereits seit dem Jahr 2008 hält diese Phase an, seit 2014 ist der Einlagensatz für Banken bereits negativ, mit einer Tendenz zu weiteren Senkungen.
Diese Umstände gelten als Auslöser für die Kündigungen der langfristigen Sparverträge, da sich die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zunehmend erschwerend auf Banken und Sparkasse auswirken.
Die Kreissparkasse Eichsfeld hat sich in den letzten Jahren bemüht, mit diesen Rahmenbedingungen nicht zu Lasten ihrer Kunden umzugehen. Bisher wurde lange von vorzeitigen Kündigungen abgesehen, diese lassen sich jedoch aktuell nicht mehr umgehen.
Rechtlich getragen wird diese Entscheidung durch ein Urteil vom 14. Mai 2019 seitens des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 345/18). Jenes Urteil erlaubt es den Sparkassen, die entsprechenden Ratensparverträge nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe zu kündigen.
Besonders aufgrund der vorliegenden Prognosen zur Leitzinsentwicklung sowie der jüngsten Zinsentscheidung durch die EZB, welche in der nächsten Zeit keine Besserung der Rahmenbedingungen vorsieht, hat sich die Kreissparkasse Eichsfeld entschieden, von der Rechtsprechung Gebrauch zu machen.
Entsprechende Verträge, in denen die höchste Prämienstufe bereits erreicht war, wurden bereits gekündigt und es wird weitere Kündigungen geben.
Die Kreissparkasse Eichsfeld steht ihren Kunden selbstverständlich für Beratungen zur Seite, um alternative Anlagemöglichkeiten anzubieten.
Autor: ikBereits seit dem Jahr 2008 hält diese Phase an, seit 2014 ist der Einlagensatz für Banken bereits negativ, mit einer Tendenz zu weiteren Senkungen.
Diese Umstände gelten als Auslöser für die Kündigungen der langfristigen Sparverträge, da sich die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zunehmend erschwerend auf Banken und Sparkasse auswirken.
Die Kreissparkasse Eichsfeld hat sich in den letzten Jahren bemüht, mit diesen Rahmenbedingungen nicht zu Lasten ihrer Kunden umzugehen. Bisher wurde lange von vorzeitigen Kündigungen abgesehen, diese lassen sich jedoch aktuell nicht mehr umgehen.
Rechtlich getragen wird diese Entscheidung durch ein Urteil vom 14. Mai 2019 seitens des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 345/18). Jenes Urteil erlaubt es den Sparkassen, die entsprechenden Ratensparverträge nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe zu kündigen.
Besonders aufgrund der vorliegenden Prognosen zur Leitzinsentwicklung sowie der jüngsten Zinsentscheidung durch die EZB, welche in der nächsten Zeit keine Besserung der Rahmenbedingungen vorsieht, hat sich die Kreissparkasse Eichsfeld entschieden, von der Rechtsprechung Gebrauch zu machen.
Entsprechende Verträge, in denen die höchste Prämienstufe bereits erreicht war, wurden bereits gekündigt und es wird weitere Kündigungen geben.
Die Kreissparkasse Eichsfeld steht ihren Kunden selbstverständlich für Beratungen zur Seite, um alternative Anlagemöglichkeiten anzubieten.