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Mi, 13:17 Uhr
07.08.2019
Heilbad Heiligenstadt

Stadt erfüllt weiter Voraussetzungen für Heilbad

In den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes und des Deutschen Tourismusverbandes ist geregelt, dass alle zehn Jahre die bioklimatischen und die lufthygienischen Verhältnisses eines Heilbades, basierend auf einer einjährigen Messreihe, überprüft werden müssen.....

Die Stadt Heilbad Heiligenstadt hatte daher dem Deutschen Wetterdienst in Potsdam den Auftrag erteilt, die Luftqualität zu prüfen. In der Zeit vom 16. Februar 2018 bis zum 5. April 2019 wurde an zwei Standorten (nähe Kurparkklinik und am Kindergarten Robert-Koch-Straße) die Luftqualität gemessen. Besonderes Augenmerk galt dem Stickstoffdioxid sowie dem Fein- und Grobstaub. Auch thermische Bedingungen, Temperatur und Luftfeuchtigkeit, das Durchlüftungsverhältnis und die bestehende Bebauung, flossen ins Ergebnis ein.

Das Gutachten endet mit dem Satz „Die Weiterführung des Prädikates Sole-Heilbad wird daher ohne Einschränkungen befürwortet“.

Regelmäßig werden Kurorte zur Weiterführung des Prädikates neben der Luftqualität zum Beispiel auf attraktive Erholungs- und Kureinrichtungen, auf die Durchführung von Veranstaltungen oder den innerstädtischen Verkehr geprüft.
Autor: ik

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