Mi, 15:43 Uhr
14.08.2019
Achtung Abzocke
Nach dem Urlaub kommt das teure Erwachen
Schon seit dem 1. Oktober 2010 können Geldsanktionen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt werden. Heißt: Bußgelder aus dem Ausland für Raser oder Falschparker ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten werden durch das Bundesamt für Justiz, kurz BfJ, eingetrieben...
In Norwegen etwa kostet ein Rotlicht-Verstoß satte 700 Euro. Wer in Großbritannien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen Bußgelder ab 230 Euro. Besonders krass ist die Abzocke bei Tempoverstößen. Sie kosten bei unseren Nachbarn:
Und das ist nur ein Beispiel, wie teuer selbst kleine Verkehrssünden im Ausland werden können. Doch nicht alle Tickets müssen Autofahrer zwingend auch bezahlen, berichtet AUTO BILD. Auslands-Knöllchen unter 70 Euro können ignoriert werden. Gleiches gilt für Tickets, die direkt von einer ausländischen Behörde, von Autovermietungen oder aus Nicht-EU-Ländern stammen. Auch Geldsanktionen, die auf der Halterhaftung basieren, werden nicht vollstreckt.
Also ab in die Mülltonne mit der teuren Urlaubspost? Nein, warnt AUTO BILD. Denn bei späterer Wiedereinreise können Bußgelder sofort eingefordert werden. Wenn Sie Post von einem Gericht bekommen, sollten Sie einen Juristen einschalten, rät Verkehrsfachanwalt Uwe Lenhart in AUTO BILD.
Den Beitrag über Auslands-Abzocke lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 33/2019 von AUTO BILD, die am 14. August 2019 erscheint. Bildquelle: Thomas Wolter auf Pixabay
Autor: redIn Norwegen etwa kostet ein Rotlicht-Verstoß satte 700 Euro. Wer in Großbritannien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen Bußgelder ab 230 Euro. Besonders krass ist die Abzocke bei Tempoverstößen. Sie kosten bei unseren Nachbarn:
- England bis zu 2900 Euro
- Österreich bis zu 2180 Euro
- Frankreich bis zu 1500 Euro
Und das ist nur ein Beispiel, wie teuer selbst kleine Verkehrssünden im Ausland werden können. Doch nicht alle Tickets müssen Autofahrer zwingend auch bezahlen, berichtet AUTO BILD. Auslands-Knöllchen unter 70 Euro können ignoriert werden. Gleiches gilt für Tickets, die direkt von einer ausländischen Behörde, von Autovermietungen oder aus Nicht-EU-Ländern stammen. Auch Geldsanktionen, die auf der Halterhaftung basieren, werden nicht vollstreckt.
Also ab in die Mülltonne mit der teuren Urlaubspost? Nein, warnt AUTO BILD. Denn bei späterer Wiedereinreise können Bußgelder sofort eingefordert werden. Wenn Sie Post von einem Gericht bekommen, sollten Sie einen Juristen einschalten, rät Verkehrsfachanwalt Uwe Lenhart in AUTO BILD.
Den Beitrag über Auslands-Abzocke lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 33/2019 von AUTO BILD, die am 14. August 2019 erscheint. Bildquelle: Thomas Wolter auf Pixabay
Kommentare
Kobold2
14.08.2019, 18.07 Uhr
So so Abzocke
nennt man eine gesetzlich geregelte Strafe....
Eigenartige Rechtsauffassung?
Nur weil wir in Deutschland vergleichsweise eher Trinkgelder zahlen, sind sie anderen die Buhmänner.
Nur mit dem Unterschied, das dort meist disziplinierter gefahren wird.
Eigenartige Rechtsauffassung?
Nur weil wir in Deutschland vergleichsweise eher Trinkgelder zahlen, sind sie anderen die Buhmänner.
Nur mit dem Unterschied, das dort meist disziplinierter gefahren wird.
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tannhäuser
14.08.2019, 19.56 Uhr
Wieso Daumen runter?
Hier hat Kobold2 völlig Recht!
Einige Verkehrsteilnehmer innerhalb Deutschlands sollten mal Post in der Preisklasse "Vergehen im Ausland" bekommen.
Allerdings könnten einige Fußgänger, die es nicht nötig haben, mal die 20 Meter zur Ampel oder dem Zebrastreifen zu laufen, auch mal eine Verkehrsteilnehmerschulung benötigen.
Einige Verkehrsteilnehmer innerhalb Deutschlands sollten mal Post in der Preisklasse "Vergehen im Ausland" bekommen.
Allerdings könnten einige Fußgänger, die es nicht nötig haben, mal die 20 Meter zur Ampel oder dem Zebrastreifen zu laufen, auch mal eine Verkehrsteilnehmerschulung benötigen.
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Kobold2
14.08.2019, 20.48 Uhr
Das ist unserem
gesellschaftlichem Verfall geschuldet. Mir wurde noch beigebracht, das man für seinen verbockten Mist selbst verantwortlich ist und die Konzequenzen tragen muss.
Die Strafen sind alle vorher schon einsehbar, also braucht man hinterher nicht jammern, oder gar von Abzocke reden.
Leider fehlt es immer mehr am nötigen, geistigen Rückrad.
Schuld sind immer die Anderen, das ist einfach bequemer, nur nicht besser .
Die Strafen sind alle vorher schon einsehbar, also braucht man hinterher nicht jammern, oder gar von Abzocke reden.
Leider fehlt es immer mehr am nötigen, geistigen Rückrad.
Schuld sind immer die Anderen, das ist einfach bequemer, nur nicht besser .
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E20
15.08.2019, 07.18 Uhr
EU
gleich zu Beginn wird Norwegen genannt - Norwegen ist kein EU-Staat und somit können keine Strafen nachträglich in Deutschland eingefordert werden
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Paulinchen
15.08.2019, 10.16 Uhr
Zur Zeit bin ich...
... in einem benachbarten EU Land. Meine Feststellung zum Thema :Hier werden die Geschwindigkeiten strikt eingehalten. Nur die Deutschen nötigen durch hupen schneller zu fahren. Radfahrer sind nur dort, wo sie nach der Beschilderung fahren müssen. In Fußgängerzonen wird geschoben. Kein Kaugummi und Kippen auf den Straßen. Nur aus deutschen Autos fliegt die brennende Kippe. LKW halten den Sicherheitsabstand zu einander fast immer ein. Komisch auch deutsche. Hier gibt es auffällig sehr viele Fußgängerschutzwege. Dort funktioniert es prima, das Verhalten zwischen Auto und Fußgänger. Ausserdem beruhigt es den Fahrverkehr. Und bitte - das in dem Land, wo man es nicht so erwartet hätte. Mag sein, dass es in anderen Regionen auch anders zugeht. Aber die Strafen sind hier deutlich höher als bei uns. Vielleicht hilft es ja doch.
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tannhäuser
15.08.2019, 11.29 Uhr
Paulinchen!
Falls wir dasselbe Land meinen, kann ich Ihre Beobachtungen nur unterschreiben.
Den schlechten Ruf hier bestätigen die dortigen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht (Wahrscheinlich ist das teilweise Rufschädigung, um von der eigenen Rücksichtslosigkeit abzulenken) und es braucht nicht alle 50 Meter eine Fußgängerampel (Zebrastreifen reichen und keiner gibt kurz davor noch mal Gas), die dann sowieso nicht benutzt wird, denn Autofahrer haben gefälligst eine Vollbremsung hinzulegen, wenn jemand mit oder ohne Kinderwagen oder Rollator durch den fließenden Verkehr auf die andere Straßenseiteseite schleichen will.
Den schlechten Ruf hier bestätigen die dortigen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht (Wahrscheinlich ist das teilweise Rufschädigung, um von der eigenen Rücksichtslosigkeit abzulenken) und es braucht nicht alle 50 Meter eine Fußgängerampel (Zebrastreifen reichen und keiner gibt kurz davor noch mal Gas), die dann sowieso nicht benutzt wird, denn Autofahrer haben gefälligst eine Vollbremsung hinzulegen, wenn jemand mit oder ohne Kinderwagen oder Rollator durch den fließenden Verkehr auf die andere Straßenseiteseite schleichen will.
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