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Sa, 14:39 Uhr
23.11.2019
Verbrauchertipps zu Steuern sparen:

Was noch zu erledigen ist

Das Steuerjahr 2019 neigt sich langsam dem Ende zu. Steuerzahler können viel Geld sparen, wenn sie dieses Jahr noch bestimmte Dinge erledigen, etwa Handwerker-Rechnungen bezahlen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Verbraucher ihre Steuerlast für das laufende Steuerjahr durch gezielte Entscheidungen jetzt noch senken können...

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In den letzten Wochen des Jahres können Steuerzahler einiges an Steuern sparen. „Oft geht es darum, im alten Jahr noch Geld auszugeben“, erklärt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. „Wer etwa beauftragte Handwerker noch in diesem Jahr bezahlt, kann für 2019 bis zu 6.000 Euro für Lohn und Fahrtkosten steuerlich geltend machen.“ Ähnliches gilt für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Putzhilfen: Liegt eine Rechnung vor, können für Lohn- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerzahler erhalten dann 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung zurück. Wichtig zu wissen: Die Liste haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen wird immer länger. So lassen sich mittlerweile etwa Lohn- und Fahrtkosten eines privaten Umzugs genauso steuerlich absetzen, wie eine Betreuung des eigenen Haustiers in der Wohnung.

Berufliche Ausgaben und Krankheitskosten bündeln
Ein weiterer Hebel für eine geringere Steuerlast sind Werbungskosten. „Hier geht es darum, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro zu knacken. Danach zählt jeder zusätzliche Euro für berufliche Aufwendungen“, sagt Reuß. „Wer dieses Jahr schon viel ausgegeben hat, etwa für Fahrtkosten, kann Steuern sparen, wenn er weitere berufliche Anschaffungen noch vor Jahresende tätigt.“ Eine ähnliche Logik gilt bei Krankheitskosten, wie einem Zahnimplantat oder einer neuen Brille. Absetzbar sind bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen jedoch nur die Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung. „Was zumutbar ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab“, erklärt Reuß. „Weil aber seit Mitte 2017 dieser Wert stufenweise berechnet wird, können Steuerzahler meist mehr absetzen als früher.“ Tipp vom Experten: Die individuell zumutbare Belastung mit einem Rechner im Internet prüfen, und wenn die Grenze erreicht ist, weitere geplante Ausgaben vorziehen.

Volle Riester-Zulage mit höherem Eigenbeitrag sichern
Verbraucher können auch über die staatlich geförderte Altersvorsorge Steuern sparen. „Wer einen Riester-Vertrag bespart, muss mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 2018 einzahlen, um die volle Zulage für 2019 mitzunehmen“, erklärt Reuß. „Wenn der Verdienst gestiegen ist oder eine Kinderzulage wegfällt, sollten Verbraucher ihren Eigenbeitrag dementsprechend erhöhen. Besserverdienende sollten bis zu 2.100 Euro einzahlen, um vom Sonderausgabenabzug zu profitieren.“ Besitzer eines Rürup- oder Basisrenten-Vertrags, sollten schauen, welche Einzahlungen sich 2019 aus Steuergründen noch lohnen. Für Selbstständige sind hier insgesamt 24.305 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzbar, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Frist für gleichgeschlechtliche Paare läuft zum Jahresende ab
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit Oktober 2017 heiraten. Zuvor gab es für sie die eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting blieb den Paaren aber bis 2012 verwehrt. Diesen Vorteil können sie nun rückwirkend bis zum Beginn ihrer Lebenspartnerschaft bekommen – möglicherweise bis 2001. Allerdings läuft dafür eine Frist ab: „Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe muss bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen“, sagt Reuß. „Nur dann können beide Partner gemeinsam bis Ende 2020 beim Finanzamt beantragen, dass frühere Steuerbescheide geändert werden.“ Das hat zur Folge, dass auch nachträglich eine Zusammenveranlagung möglich ist. Steuer-Tipp vom Experten: „Gleichgeschlechtliche Paare, die zwischen 2001 und 2012 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, sollten prüfen, ob es sich für sie lohnt, noch dieses Jahr zu heiraten und so rückwirkend vom Ehegattensplitting zu profitieren.
Autor: red

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