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So, 15:30 Uhr
29.12.2019
Finanzen

Was ändert sich 2020?

Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es 2020 was Neues, die Umsatzgrenze wird angehoben. Und auch das steuerfreie Existenzminimum für alle steigt. Was es genau damit auf sich hat, dazu hier mehr...

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze angehoben
Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinunternehmer auf 22.000 Euro. Bisher konnten Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

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Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen diese auch nicht an das zuständige Finanzamt. Sie sind dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. „Insbesondere Kleingewerbetreibende nehmen diese Regelung aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands gern in Anspruch. Die Vorschrift erspart Selbständigen mit geringen Umsätzen die Auseinandersetzung mit dem Umsatzsteuerrecht “, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Steuerfreies Existenzminimum für alle steigt
Der Grundfreibetrag wird für Ledige von aktuell 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben, für Verheiratete steigt er entsprechend von 18.336 Euro auf 18.816 Euro.

„Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Der als außergewöhnliche Belastung abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend angepasst.

Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 7.620 Euro auf 7.812 Euro.
Autor: ik

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