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Mi, 13:22 Uhr
29.04.2020
Leinefelde-Worbis

Das Kontaktverbot gilt immer noch!

Die Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis möchte im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit nochmals auf einige Punkte hinweisen. Grundsätzlich gilt immer noch das Kontaktverbot.....

Aus gegebenen Anlass verweist die Ordnungsbehörde der Stadt noch einmal auf folgende Punkte:

KOntaktverbot: Hier appellieren wir nochmal besonders an die Eltern von Heranwachsenden, darauf zu achten, wo sich ihre Kinder aufhalten. So wurden z.B. Jugendliche im Alter von 15 Jahren in einer Gruppe im Lunapark festgestellt. Da diese nicht im Stadtgebiet wohnten, wurden die Eltern informiert, diese abzuholen.

Überrascht von der Verantwortungslosigkeit waren wir dann zwei Tage später, als die Mutter einer dieser Jugendlichen im Ordnungsamt anrief und fragte, ob wir das Handy der Betroffenen gefunden hätten, da sie sich am Vorabend erneut im Park aufgehalten hatte.

Leider ist dieses kein Einzelfall. Gelegentlich sind immer wieder Gruppen von nicht Volljährigen und jungen Erwachsenen im Stadtgebiet anzutreffen. Schwerpunkte sind hierbei in Leinefelde der Bereich von der Jahnstraße bis zur Mozartstraße. Für einige Bürger der Stadt Leinefelde übt auch der Garagenkomplex in der Südstadt eine große Anziehungskraft aus.

Eine große Bitte geht auch an unsere Sportfischer, dass sie beim Angeln an verschiedenen Gewässern auch den Mindestabstand von mindestens 1,50 m zum Nachbarn einhalten. Zusätzlich zum Mindestabstand gilt außerdem, dass Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, verboten sind.

Hinweisen möchten wir auch nochmal auf die Trauerfeiern. Grundsätzlich zeigen die Betroffenen auch in einer Notsituation vollstes Verständnis. Trauerfeiern müssen immer noch unter freiem Himmel stattfinden und teilnehmen dürfen auch weiterhin nur der engste Familien- und Freundeskreis.

Wenn am morgigen Tag der Pfarrer von Beuren beigesetzt wird, möchten bitte alle dafür Verständnis haben, dass auch hier diese Einschränkungen gelten.

An den Trauerandachten auf dem Friedhof dürfen maximal 50 angemeldete Personen teilnehmen. Selbstverständlich sind die entsprechenden Hygienemaßnahmen und Abstandsvorgaben hierbei einzuhalten.

Der 1. Mai steht vor der Tür. Auch hier appellieren wir an Alle, machen Sie Ihren Maisprung bitte nur zu zweit mit dem entsprechenden Abstand oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes. Grundsätzlich gilt noch das Verbot für private Geburtstagsfeiern, Grillpartys, Nachbarschafts- und Familienfesten. Maifeuer dürfen nicht entzündet werden.

Wenn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch am 1. Mai im Stadtgebiet entsprechende Kontrollen durchführen, dient das ausschließlich Ihrer Gesundheit und der Minimierung der Coronainfektion.
Günther Fiedler
Fachamtsleiter Ordnungsamt
Autor: ik

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