Do, 15:35 Uhr
28.01.2021
Mitarbeiter von Gesundheits- und Ordnungsamt unterwegs
Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln
Leinefelde-Worbis
Um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren, sind derzeit verstärkt Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Eichsfeld gemeinsam mit Mitarbeitern der Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis unterwegs.
Schwerpunktmäßig wurden Geschäfte des Einzelhandels und Supermärkte aufgesucht. Grundsätzlich, so war festzustellen, hielten sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die Maskenpflicht und auch an die Abstandsregelungen.
In den Geschäften wurden Vorkehrungen zum Infektionsschutz, wie Bodenmarkierungen und Plakate mit Hinweisen angebracht, die zum Teil aktualisiert werden müssen.
Die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-Verordnung, die seit dem 26.Januar 2021 gilt, regelt ab sofort das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen. Stoffmasken, Tücher und Schals dürfen nicht mehr genutzt werden.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht auch vor den Einzelhandelsgeschäften, auf den Parkplätzen und an Bushaltestellen gilt.
Bei den Kontrollen wurde auch festgestellt, dass trotz Corona-Pandemie vereinzelt keine Infektionsschutzkonzepte vorgezeigt werden konnten und auch keine Regelungen zum Infektionsschutz getroffen wurden.
Die Zusammenarbeit bei den Kontrollen der Schutzmaßnahmen zwischen den Mitarbeitern des Landkreises und der Ordnungsbehörde der Stadt harmoniert gut.
Günther Fiedler
Fachamtsleiter Ordnungsamt
Autor: enUm die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren, sind derzeit verstärkt Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Eichsfeld gemeinsam mit Mitarbeitern der Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis unterwegs.
Schwerpunktmäßig wurden Geschäfte des Einzelhandels und Supermärkte aufgesucht. Grundsätzlich, so war festzustellen, hielten sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die Maskenpflicht und auch an die Abstandsregelungen.
In den Geschäften wurden Vorkehrungen zum Infektionsschutz, wie Bodenmarkierungen und Plakate mit Hinweisen angebracht, die zum Teil aktualisiert werden müssen.
Die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-Verordnung, die seit dem 26.Januar 2021 gilt, regelt ab sofort das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen. Stoffmasken, Tücher und Schals dürfen nicht mehr genutzt werden.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht auch vor den Einzelhandelsgeschäften, auf den Parkplätzen und an Bushaltestellen gilt.
Bei den Kontrollen wurde auch festgestellt, dass trotz Corona-Pandemie vereinzelt keine Infektionsschutzkonzepte vorgezeigt werden konnten und auch keine Regelungen zum Infektionsschutz getroffen wurden.
Die Zusammenarbeit bei den Kontrollen der Schutzmaßnahmen zwischen den Mitarbeitern des Landkreises und der Ordnungsbehörde der Stadt harmoniert gut.
Günther Fiedler
Fachamtsleiter Ordnungsamt
