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Do, 16:42 Uhr
22.04.2021
Schulschließungen möglich

Die Notbremse greift ab Montag

Bundestag und Bundesrat haben die "Notbremse" beschlossen. Die Regelung tritt unverzüglich in Kraft und wird damit ab Montag direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kindergartenbetrieb in vielen Kreisen Thüringens haben...

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Familien mit Schul- und Kindergartenkindern sollten sich unbedingt bei ihrer Einrichtung sowie fortlaufend auf den Internetseiten des Bildungsministeriums informieren. Das Bildungsministerium wird ab Freitag, 23. April 2021, auf seiner Internetseite ausweisen, welche Kreise von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind und inwiefern.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderung im Einzelnen:

  • Wechselunterricht: Wird der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, findet ab dem übernächsten Tag an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Wechselunterricht, auch in der Primarstufe, statt.
  • Schließung: Bei entsprechender Überschreitung des Schwellenwertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Kindergärten und Schulen ab dem übernächsten Tag schließen. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden.
  • Abschlussklassen sind die 4. Klassen an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, die 9. und 10. Klassen an Gemeinschafts-, Regel-, Förder-, und Gesamtschulen zum Erwerb des Hauptschul-, des qualifizierenden Hauptschul- und des Realschulabschlusses sowie die Klassen in der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. An berufsbildenden Schulen sind dies die Klassen des letzten Ausbildungsjahres sowie Klassen, in denen Abschlussprüfungen stattfinden sowie an beruflichen Gymnasien die Klassenstufen 12 und 13. (Die Klassenstufe 11 am beruflichen Gymnasium, an der integrativen Gesamtschule und in der 13-jährigen Gemeinschaftsschule sind keine Abschlussklassen.)
  • Vom Präsenzunterricht für Förderschulen sind auch Kinder an allgemein bildenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht sowie alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf umfasst.
  • Eine Notbetreuung wird entsprechend den Vorgaben der §§ 20 bzw. 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO angeboten.


Testpflicht:
Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Leistungsnachweise sind unabhängig davon zu erbringen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz entfaltet damit unmittelbar Geltung im gesamten Bundesgebiet und ist anzuwenden. Zusätzlich sollen die aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnungen, insbesondere die ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, im Nachgang an die neue bundesrechtliche Lage angepasst werden.
Autor: red

Kommentare
Shallow
22.04.2021, 19.10 Uhr
Frage
Gibt's dann in den Kindergärten auch Wechselbetreuung, so wochenwechselweise wie in den Schulen? Ich frage für eine Freundin
Müller123
22.04.2021, 19.14 Uhr
Testpflicht
Jetzt gibt es auch noch indirekt eine Pflicht die Krebserregenden Lollytests an den Kindern durchführen zu lassen

Was für ein Vergehen!
Jupp
22.04.2021, 20.39 Uhr
Für Müller 123
Was verbreitest Du hier für einen Blödsinn. Lege dazu die entsprechenden Beweise vor. Nur Behauptungen verbreiten macht keinen Sinn. Es sind alle mit der jetzigen Lage unzufrieden, da muß man so etwas nicht machen.
Jupp
22.04.2021, 21.00 Uhr
Testpflicht ok
Endlich ist es soweit. wer sich nicht testet kann nicht zur Kita und nicht zur Schule. Die Kinder werden es alles zeigen, das es nicht schlimm ist. Die meistens lassen sich bereits testen.
Ismael
22.04.2021, 21.01 Uhr
Notbetreuung?
Wird es denn bei Wechselunterricht bzw bei Schulschließung oder Kita Schließung wieder eine Notbetreuung geben?
Ich Frage natürlich nur für einen Freund ;-)
Halssteckenbleib
22.04.2021, 23.06 Uhr
Jupp können sie denn
das Gegenteil von dem was Müller123 schreibt beweisen?? Möglich ist alles. Oder glauben sie etwas man sagt uns die Wahrheit?? Wäre ja ganz was neues. Ich jedenfalls nicht....
Kritiker86
23.04.2021, 07.21 Uhr
Das...
Kommt zu spät. Meine Frau hat sich bereits bei den Kindern angesteckt mit Coroba im Kindergarten. Weil die Eltern ihre Kinder krank hingeschickt haben. Und wenn die Kinder krank sind und nicht hindürfen dann wird einfach eine gesund Schreibung...vom Arzt geholt. Jetzt hocken wir in Quarantäne. Vielen Dank an die Eltern die ihre Kinder trotz Krank in den Kindergarten schicken, und an die vielen Ärzte die dies unterstützen...
N. Baxter
23.04.2021, 08.06 Uhr
Kinder machen oder haben?
sind eben zwei verschiedene Sachen wobei das eine eben nicht sooo schwer ist.

Aber fragen Sie doch mal Ihre Kinder, ob sie lieber in Quarantäne oder lieber mit Freunden draußen oder im Kindergarten spielen!

Unsere Kinderärztin hat da auch eine klare und wohl nicht medienkonforme Meinung zur aktuellen Paniktreiber-Situation!

Die aktuell hohe Inzidenz bei Kindern, stellt man nur fest, weil diese nun auch getestet werden. Heißt im Umkehrschluss, letztes Jahr waren die Werte vermutlich auch schon jenseits 300. Die wirklich schweren Verläufe bei Kindern gehen gen NULL.

Also nicht rumjammern, sondern Kinder, Kinder seihen lassen!
grobschmied56
23.04.2021, 11.06 Uhr
Das verschärfte...
... Infektionsschutzgesetz besteht aus einer Menge Gummi und bunter Knete, kann man sich zurechtzerren wie man gerade lustig ist. Wenn kein Virus zur Hand und mal wieder unliebsame Demonstrationen drohen, dann wird man künftig einfach Fußpilz oder Karies zur 'Pandemie von nationaler Tragweite' erklären. Zack! Schon ist Ausgangssperre!
Rogerg
24.04.2021, 01.56 Uhr
Diese Notbremse lässt vermuten
dass Leichenberge die Straßenränder säumen.
Andere Länder lachen sich schlapp über Deutschland.
Trotz Untersterblichkeit wird hier eine Pandemie nationaler Tragweite von einem Monat zum nächsten heraufbeschworen.
Wie will man das mal seinen Kindern und Enkeln erklären???
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