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Mo, 12:17 Uhr
20.12.2021
Die Thüringer AfD hatte gegen die Maßnahmen geklagt:

Alkoholausschankverbot war verfassungswidrig

Das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung hat der Verfassungsgerichtshof jetzt im Nachhinein für nichtig erklärt. Zufrieden ist die AfD mit dem Urteil trotzdem nicht...

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.

Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.

Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“
Autor: red

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Kommentare
Real Human
20.12.2021, 15:03 Uhr
SARS-CoV-2 verbieten!
Warum wird nicht gleich SARS-CoV-2 für „verfassungswidrig und nichtig“ erklärt? Vor welchem Gericht? Antwort: Vor dem Jüngsten Gericht! Dort würde ich auch gleich noch wie Hiob den Lieben Gott verklagen; dafür dass er so viele blödsinnige und böse Kreaturen „nach seinem Bilde“ geschaffen hat. (1. Buch Mose 1,27) Oder war da oben gerade der Kopierer kaputt? Vielleicht sollte auch noch ein Alkohol-Trink-Verbot (als das Elfte) erlassen werden? (Dann hätte aber wohl das Abendmahl so nicht stattfinden dürfen? Immerhin gibt’s das bei den Gläubigen Allahs!)

Spätestens, wenn das Griechische Alphabet voll ist, könnt Ihr Euch auf dem Zentralfriedhof („Es lebe der Zentralfriedhof“ von Wolfgang Ambros ;–) weiter streiten!

Obwohl manche von ihnen gerade noch dem Tod „von der Schippe gesprungen“ sind, haben die Mitlieder der Verfassunggebenden Versammlung (1.9.1948 - 8.5.1949) wohl nicht daran gedacht – wenigstens in der Präambel – zu erwähnen, dass das GG selbstverständlich nur für Lebende relevant ist?

Zum Glück gibt es noch den Artikel 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, SOWEIT ER NICHT DIE RECHTE ANDERER VERLETZT und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Da wird wohl noch das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ gegen das Recht, sich am Stammtisch maskenfrei die Birne volllaufen zulassen, abgewogen werden müssen?
Mitternacht
20.12.2021, 15:56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
geloescht.20220103
20.12.2021, 16:23 Uhr
Regierung
Da gibt es in Erfurt eine Regierung, die nur noch im Amt ist, weil man Neuwahlen verhindert. Dise Regierung macht GROBE Fehler, welches vom Gericht bestätigt wird. Und was geschieht? diese Versager dürfen weiter machen, wie bisher. Es gibt keine Konsequenzen für das grobe Versagen, da muss man sich nicht wundern, dass man den politischen Gremium kein Wort glauben kann. Die Politik schürt Angst und Schrecken und warum, weil man eine riesen Angst vorm Volk hat. Warum verhindert man sonst Neuwahlen. Warum werden Coronahilfen ZWEGENTFREMDET? Ist es inzwischen schon so, dass jeder Politiker/in machen kann, was sie wollen und der Bürger hat den Mund zu halten, wer etwas dagegen sagt ist ein Nazi, oder was?
DonaldT
20.12.2021, 17:26 Uhr
Alkoholausschankverbot war verfassungswidrig
Ramelow hat schon öfter gegen die Verfassung verstoßen.
Leider macht er, mit seiner Minderheit, immer weiter, wi erneut festgestellt.

CDU und FDP halten ihm weiter die Treue.
Müssen die doch eigentlich nicht mehr, jetzt, wo die Steigbügelhalterin weg ist.
Warum also?
diskobolos
20.12.2021, 20:34 Uhr
Die Antwort liegt doch auf der Hand, Donald
FDP und CDU haben zur Zeit kein Interesse an Neuwahlen. Was könnten Sie dabei gewinnen? Als Juniorpartner von Höcke wollen sie nicht zur Verfügung stehen. Das würde diese Parteien nämlich spalten und viele Wähler kosten. So bleibt der Traum von einer Rechtskoalition wohl noch lange unerfüllt.
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