Di, 10:09 Uhr
04.01.2022
Thüringer Landesamt erhebt Mikrozensus 2022
Haushalte werden befragt
Wie leben die Menschen in Thüringen? Wie entwickelt sich die Anzahl der Familien und anderer Lebensformen? Wie steht es um die Erwerbssituation der Bevölkerung? Gibt es im Haushalt einen Internetzugang?...
Antworten auf solche und andere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffen, gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Auch im Jahr 2022 wird wieder durchschnittlich 1 Prozent der Bevölkerung befragt. Das sind in Thü- ringen über das Jahr verteilt rund 13 500 Haushalte. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht, und zwar für bis zu 4 Befragungen innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Jahren.
Die geforderte Teilnahme an der Mikrozensus-Befragung ist in dieser Zeit nicht einfach zu tragen. Dennoch bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit. Gerade in der andauernden Pandemiesituation ist ihre Auskunft wichtig, um die aktuelle Lage der privaten Haushalte in Thüringen abzubilden.
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Was erwartet die ausgewählten Haushalte?
Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt in der Regel persönlich durch Erhebungsbeauftragte, während der durch COVID-19 bedingten Pandemiesituation jedoch grundsätzlich telefonisch. Die Kontaktaufnahme des Erhebungsbeauftragten wird dem Haushalt durch ein Schreiben des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) vorher schriftlich angekündigt.
Sollten die Haushalte die telefonische Auskunftserteilung an die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer nicht wünschen, können sie alternativ auch online an der Befragung teilnehmen oder einen Papierfragebogen selbst ausfüllen und postalisch an das TLS übermitteln. Hierzu müssen die Haushalte lediglich dem Erhebungsbeauftragten den gewünschten Erhebungsweg mitteilen, damit vom TLS entsprechende Unterlagen versandt werden können.
Autor: redAntworten auf solche und andere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffen, gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Auch im Jahr 2022 wird wieder durchschnittlich 1 Prozent der Bevölkerung befragt. Das sind in Thü- ringen über das Jahr verteilt rund 13 500 Haushalte. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht, und zwar für bis zu 4 Befragungen innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Jahren.
Die geforderte Teilnahme an der Mikrozensus-Befragung ist in dieser Zeit nicht einfach zu tragen. Dennoch bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit. Gerade in der andauernden Pandemiesituation ist ihre Auskunft wichtig, um die aktuelle Lage der privaten Haushalte in Thüringen abzubilden.
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Was erwartet die ausgewählten Haushalte?
Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt in der Regel persönlich durch Erhebungsbeauftragte, während der durch COVID-19 bedingten Pandemiesituation jedoch grundsätzlich telefonisch. Die Kontaktaufnahme des Erhebungsbeauftragten wird dem Haushalt durch ein Schreiben des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) vorher schriftlich angekündigt.
Sollten die Haushalte die telefonische Auskunftserteilung an die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer nicht wünschen, können sie alternativ auch online an der Befragung teilnehmen oder einen Papierfragebogen selbst ausfüllen und postalisch an das TLS übermitteln. Hierzu müssen die Haushalte lediglich dem Erhebungsbeauftragten den gewünschten Erhebungsweg mitteilen, damit vom TLS entsprechende Unterlagen versandt werden können.
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